Voraussetzungen für die Vornahme einer Beschlagnahme und Durchsuchung


Beschlagnahme ist die Überführung einer sichergestellten Sache in Gewahrsam des Staates. Gegenstände, die als Beweise für die Ermittlungen von Bedeutung sein können, dürfen zuerst sichergestellt und später auch beschlagnahmt werden, wenn diese sich in dem Gewahrsam einer Person befinden, die sie nicht freiwillig herausgeben möchte. Gerade bei Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen müssen viele Akten beschlagnahmt und durchgearbeitet werden. Beschlagnahmt werden aber auch regelmäßig Kraftfahrzeuge, wenn sie an schweren Unfällen beteiligt waren, dann werden sie von einem sachverständigen Gutachter untersucht, damit die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt werden kann. Das kann natürlich zu Unmut bei den Betroffenen führen, wenn nach einem Unfall das Auto nicht gleich repariert werden kann.

Beschlagnahmt werden nach großen Unfällen aber nicht nur Autos. Ganze Züge und Schiffe wurden in Deutschland schon beschlagnahmt. Vielen Beschlagnahmen gehen ausgedehnte Durchsuchungen voraus. Diese werden bei Bedarf von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Ermittlungsrichter angeordnet. Die Polizei führt dann die Durchsuchung durch. Es können sowohl Wohnhäuser als auch Geschäftsräume durchsucht werden. Bei Ermittlungen in großen Unternehmen ist es oftmals notwendig mit massiver Personalpräsenz einzugreifen, teilweise wird es nötig an mehreren Standorten des betroffenen Unternehmens oft auch über Grenzen der Bundesländer hinweg gleichzeitig Durchsuchungen durchzuführen. Absprachen und feinste Vorplanungen unter strenger Geheimhaltung der tätig werdenden Staatsanwaltschaften und Polizeivollzugsbehörden sind im Vorfeld nötig. Auch Personen die nicht direkt beschuldigt sind müssen diese Durchsuchungen dulden, so können Kinder deren Elternhaus durchsucht wird nicht geltend machen, dass in ihre Rechte eingegriffen wird, solange die Durchsuchungstätigkeiten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben.

Das gleiche gilt für die unschuldige Sekretärin des Vorstandsvorsitzenden der Geld veruntreut hat und dessen Büroräume von der Polizei durchsucht werden. Auch sie muss dann ihre Schränke im Büro öffnen wenn es verlangt wird. Werden Personen durchsucht, so müssen diese auf Verlangen auch Kleidungsstücke ausziehen und sich auch in natürliche Körperöffnungen schauen lassen. Auch hier gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Der Polizei stehen zahlreiche technische Möglichkeiten zur Verfügung ihre Ermittlungen zum Erfolg zu bringen. Unterstützt wird dabei die örtliche Polizei von den jeweiligen Landeskriminalämtern die in den Bundesländern zentral vorgehalten werden. Zunächst ist dabei an die Rasterfahndung zu denken, diese wird eingesetzt um aus den Daten die ein Mensch im Laufe seines Lebens hinterlässt Täterprofile herauszufiltern. So kann man Meldedaten der Wohnung des Autos und von Strom- und Wasserversorgern gegeneinander vergleichen und merkt dann vielleicht, dass eine Person zwar in München zur Hauptwohnung gemeldet ist, aber aufgrund des Stromverbrauchs eindeutig an ihrem Zweitwohnsitz in Köln lebt. Außerdem fällt dann noch auf, dass sie ihren Sportwagen in Köln, den Cityflitzer aber in Ostfriesland angemeldet hat. Diese Daten machen einen nicht verdächtig, aber man sieht wie aus den Datenmengen ein Profil herstellbar ist.

Der Einsatz dieser Fahndung ist hochumstritten. Möglich ist es auch auf Anordnung eines Ermittlungsrichter die Telefonverbindungen oder Kurzmitteilungen und natürlich auch Emails eines Verdächtigen abzufangen oder abzuhören. Dies greift in das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit des Verdächtigen ein, ist aber gerechtfertigt, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Diese Überwachung der Telekommunikation ist nur bei den in der Strafprozessordnung abschließend aufgezählten Taten möglich. Steuerhinterziehung beispielsweise gehört entgegen landläufiger Meinung nicht dazu. Möglich ist auch das Abhören von Wohn- und Geschäftsräumen mit kleinen Mikrophonen (Wanzen) oder Richtmikrophonen. Auch dieses Vorgehen ist höchst umstritten, weil es eklatant in die Grundrechte der abgehörten Menschen eingreift. Allerdings gibt es gerade wenn Terrorismus bekämpft werden muss oft keine Alternative. Auch finden heute in der Abwehr und Aufklärung erheblicher Straftaten GPS-Geräte, Bewegungsmelder und Peilsender Anwendung. Die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung beschäftigen sich stets umfangreich mit diesen Ermittlungsarten um zu überprüfen, welche Vorgehensweisen mit dem Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu vereinen sind.

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