Welche Ermittlungsmöglichkeiten gibt es zur Aufklärung von Straftaten?


Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben viele Möglichkeiten Straftaten aufzuklären und verfügen dazu über zahlreiche Ermittlungsinstrumente. Sie werden unterstützt von den Laboren und Einrichtungen des Landeskriminalamtes, bei bundesweiten Verbrechen des Bundeskriminalamtes. Daneben stehen ihnen Gutachter und Sachverständige zur Verfügung, beispielsweise Kraftfahrzeugsachverständige und Rechtsmediziner, die von den Universitätsinstituten für Rechtsmedizin zur Verfügung gestellt werden.

Gegenüber Beschuldigten im Ermittlungsverfahren sind folgende Möglichkeiten gegeben:

- Unterbringung zur Beobachtung und Diagnosestellung in ein psychatrisches Krankenhaus
- Blutproben und körperliche Untersuchungen durch einen Arzt
- Erkennungsdienstliche Behandlung, also Fotos, Fingerabdrücke, Messdaten wie Größe und Gewicht, außerdem eine Erfassung von Narben, Piercings und Tattoos
- Untersuchung der DNA- Merkmale mittels Speichelprobe
- Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicherung, beispielweise das Unfallauto oder Computer und Unterlagen bei Wirtschaftsverbrechen
- Überwachung der Telekommunikation, sprich Abhören der Telefone und Abfangen von Kurzmitteilungen (SMS)
- Durchsuchungen in Wohn- und Geschäftsräumen
- Einsatz verdeckter Ermittler in bestimmten Bereichen, beispielsweise in politischen Szenen oder auch im Gefängnis
- Beobachtungen und Observationen der Polizei, auch durch Zivilbeamte
- Untersuchungshaft und Festnahme.

Viele der aufgezählten Möglichkeiten müssen aber vom zuständigen Ermittlungsrichter angeordnet oder zumindest genehmigt werden. Sonst sind diese als Grundrechtseingriffe in den Rechtsraum des Beschuldigten verfassungswidrig.

Auch als unbeteiligter Dritte oder als Zeuge muss man folgende Dinge auf sich nehmen:
- Identitätsfeststellung, mittels Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Ausschreibung zur Aufenthaltsermittung
- Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume
- Rasterfahndung, also der Suche nach Stichwörtern in Datensammlungen
- Beschlagnahme von Gegenständen, auch hier das Auto, wenn man nicht schuld ist und es trotzdem untersucht werden muss
- Körperliche Untersuchung und Blutuntersuchungen im Labor.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel