Dürfen Daten für zukünftige Verbrechen gespeichert werden?


Es wird immer wieder überlegt, inwieweit es möglich und verfassungsrechtlich legal ist, Daten zu speichern und auszuwerten und diese dann bei späteren Gerichtsverfahren zu gebrauchen. Eine solche Datenspeicherung verstößt schließlich, nach Ansicht mancher Experten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, gegen das Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses gewährt den Schutz der engeren, persönlichen Lebensphäre und beinhaltet das Recht selbst darüber zu entscheiden ob, wann und vor allem wie man in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten möchte, außerdem gewährt es auch den Schutz auf welche Weise man mit seinem Computer und seinen persönlichen Daten verfahren möchte. Des Weiteren greift eine Datenspeicherung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, demnach stellen alle staatlichen Maßnahmen einen Eingriff dar, welche vorsehen Daten zu speichern, zu verwerten, zu benutzen oder weiterzugeben. Daneben ist das Brief- und Fernmeldegeheimnis sowie die Meinungsfreiheit durch eine Datenspeicherung tangiert.

Manche gehen davon aus, dass sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung, welche grundrechtlich geschützt wird, betroffen ist, da die Aufzeichnungen viele Menschen zuhause treffen und unter Umständen können diese dann als Lauschangriff gewertet werden. Ein Lauschangriff ist das unkörperliche Eindringen in eine Wohnung, insbesondere das Abhören durch technische Maßnahmen.

In Deutschland gibt es die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, bei dieser sind die Internetanbieter dazu verpflichtet zu speichern, was wer wann auf seiner Homepage gemacht hat. Diese Speicherung erfolgt unabhängig davon, ob ein Verdacht gegen eine bestimmte Person erhoben wird oder nicht. Man hinterlässt also seine Spuren im Internet. Ziel dieser Vorschrift ist, dass hinterher eventuelle Internetstraftaten oder Vorbereitungen von Taten im Internet nachvollziehbar und gut ermittelbar sind. Kritiker laufen Sturm gegen dieses Gesetz, da man durch dieses nichts vieles im Internet nicht mehr anonym erforschen, lesen oder anschauen kann. Die Folge davon waren Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet gegen dieses Gesetz. Das Gesetz in der jetzigen Form wurde daher auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach entsprechenden Verfassungsbeschwerden gekippt. Die Online-Dienstleister mussten daraufhin baldigst alle Daten und Dateien löschen. Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Idee der Vorratsdatenspeicherung durchaus verfassungskonform sein kann. Entscheidend ist dann nur noch die Ausgestaltung des konkreten Gesetzes. In anderen Ländern wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits vollständig umgesetzt, scheinbar ist sie mit den dortigen Verfassungen vereinbar.

Jedoch stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz mit der EU-Verfassung und der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar ist. Ein irisches Gesetz wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Viele Menschen haben Angst, dass eine zu weitreichende Überwachung die Freiheiten einer Demokratie unterhöhlt und diese sich peu a peu damit selbst abschafft.

Neben der Vorratsdatenspeicherung gibt es europäische Abkommen darüber, Bank und Überweisungsdaten an die Vereinigten Staaten zu übermitteln, welche diese Datenmengen zur Terrorismusbekämpfung benutzen und überprüfen. In Deutschland wiederum wird von vielen verschiedenen Seiten ein zentrales Melderegister gefordert, in dem ähnlich einer Seite in einem sozialen Netzwerk jeder deutsche Bundesbürger ein Profil hat, welches dann von staatlicher Seite bei Bedarf angesehen werden kann. Solche Datensammlungen, wie auch die Volksbefragung im Jahr 2011 stoßen immer wieder auf heftigen Widerstand. Allerdings gibt es auch zur Kriminalprävention genutzte Daten über die die meisten Bürger froh sind, dass sie existieren. So beispielsweise bei der Sicherung von DNA-Analysen bei Sexualverbrechern, Mördern oder sonstigen Schwerverbrechern. Außerdem sind in der polizeilichen Datensammlung die Fingerabdrücke und sonstigen Daten von Menschen, welche bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind aufgenommen. Auch das zentrale Melderegister für Vorbestrafte, welches vom Bundesamt der Justiz geführt wird, erfährt in der Breite der Bevölkerung seine Anerkennung.

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