Die Nachforschung von Versicherungen


Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Hausratsversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, aber auch Elementarversicherungen sind weit verbreitet. Bei diesen Versicherungen werden Risiken versichert deren Schäden oft wirklich ins Geld gehen und den Versicherten hart treffen.

Manchmal kommen dabei Menschen auf die Idee Schäden der Versicherung als Versicherungsfall zu melden die ihnen nicht auf diese Weise oder gar nicht entstanden sind. Damit versuchen diese sich auf Kosten der Versicherung zu bereichern. Das kann als Versicherungsbetrug verfolgt und auch von einem Strafgericht verfolgt werden. In vielen Fällen sind die Täter dann vorbestraft was unangenehme Folgen für das restliche Leben haben kann. Um diesen Auswüchsen Herr zu werden unterhalten viele Versicherungen eigene Abteilungen, um diese Versicherungsfälle zu überprüfen und Betrügereien aufzudecken. Mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen stimmt man

In Zeiten der zunehmenden Verbreitung neuerer elektronischer Geräte für den Haushalt, insbesondere Fernseher und tragbare Computer mehren sich auch die Versicherungsfälle. Oft wird bei Versicherungen behauptet, dass das Haus von einem Blitzschlag getroffen wurde und in der Folge bestimmte Elektrogeräte, wie Notebooks oder Fernseher kaputt gegangen sind. Doch das lässt sich leicht nachvollziehen, Versicherungen kaufen nämlich bei Wetterberstungsfirmen Wetterdaten ein und können relativ genau feststellen, ob ein Blitzschlag hinreichend wahrscheinlich ist oder nicht. Aber auch die Behauptung bei einer Haftpflichtversicherung ein Gerät ist kaputt gegangen weil es aus einer bestimmten Höhe gefallen ist kann leicht widerlegt werden. Denn die Versicherungen schauen sich das Schadgerät an und vergleichen dann regelmäßig mit baugleichen Geräten, ob der Schaden unter den genannten Bedingungen eingetreten sein kann. Dabei stellen einige Versicherungen in manchen Fällen die in der Schadensmeldung aufgezeigten Sachverhalte nach und können dann untersuchen und Rückschlüsse darauf ziehen wie es wirklich gewesen sein kann. Wird dann festgestellt, dass dieser Sachverhalt auf einem Betrug beruht, so wird oft Anzeige erstattet. Außerdem machen sich die Täter regelmäßig schadensersatzpflichtig, was sich zu hohen Summen addieren kann. Das gilt auch für Diebstahlversicherungen und bei Versicherungen gegen Vandalismus. Dort ist es nämlich üblich, dass eine Strafanzeige vorgezeigt werden muss. Kommt hierbei die Versicherungsnachforschung zu dem Ergebnis, dass dies nicht stimmen kann, so hat man nicht nur einen versuchten Versicherungsbetrug begangen sondern auch die Vortäuschung einer Straftat verwirklicht. Die Gesamtstrafe dürfte sogar für einen Ersttäter unangenehm und empfindlich ausfallen.

Man kann nur an den Menschenverstand appellieren, dass man Versicherungen nicht betrügt und bei der Schadensanmeldung bei der Wahrheit bleibt. Denn die Folgen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfolgung sind nicht gering.

Die Krux bei der Sache ist insbesondere bei ehrlichen Versicherungsnehmern zu beobachten. Sie müssen bei der Meldung eines Versicherungsfalles genaue Angaben machen wie es zu dem beschriebenen Schaden gekommen ist. Versteht die Versicherung bei der Kausalität etwas nicht, so wird sie nachfragen oder jemanden vorbeischicken der sich die Sache ansieht. Das Problem ist jedoch, dass viele Menschen mit dem ausfüllen der Schadensunterlagen zum Versicherungsfall überfordert sind oder sich nicht mehr daran erinnern können wie der Schaden eingetreten ist. Besonders, wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht zu Hause waren, als es beispielsweise zum Blitzschlag oder zum Wasserrohrbruch kam. Dann kann man sich nur wünschen, dass der Versicherungsvertreter bei der Abfassung des Schadensformulars behilflich ist.

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