Gegen was schützt mich eine Rechtsschutzversicherung?


Die Rechtsschutzversicherung eine private, zusätzliche und vor allem freiwillige Individualversicherung. Diese Versicherung kann man bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl abschließen, wobei hier immer das Versicherungsspektrum zu untersuchen ist, damit man das was man möchte auch tatsächlich versichert hat. Grundsätzlich versichert ist das Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten und je nach Versicherung sind noch weitere Zusatzleistungen, wie die zweimalige Rechtsberatung beim Anwalt der Wahl pro Jahr und sonstige Dienste. Eine solche Versicherung wird für Privatpersonen und auch für juristische Personen, also für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für jedes Rechtsgebiet, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. Das bedeutet, dass für ein Unternehmen ganz andere Rechtsgebiete abgedeckt sein müssen als für Privatleute. Während Privatleute vornehmlich allgemeines Zivilrecht und Hilfe in Familienrechtssachen benötigen ist bei Unternehmen das Gesellschafts- und das Steuerrecht bedeutsam. Im Regelfall decken die Versicherungen die Kosten bis 250 000 Euro ab. Diese beinhalten dann:

- Die Anwaltskosten
- Die Gebühren für Sachmittel, beispielsweise für Kopien
- Die Kosten von Sachverständigengutachten
- Die Zeugengelder
- Die Gerichtskosten
- Die Kosten des Gegeners, welche unter Umständen auch noch übernommen werden müssen

Um den Versicherungsnehmer vor Untersuchungshaft zu bewahren, sind in vielen Versicherungen auch zusätzlich mögliche Kautionszahlungen mitversichert. Sitzt man in Untersuchungshaft, so kann es ja durchaus auch sein, dass man gar keine Straftat begangen hat und also unschuldig ist, folglich ist es sehr sinnvoll, dass es eine Versicherung gibt die einen aus der Haft wieder herausholt. Allerdings darf dafür von der Person keine Gefährlichkeit ausgehen und es darf keine Fluchtgefahr bestehen, ansonsten kommt eine Entlassung gegen Sicherheitsleistung nicht in Frage.
Geldstrafen oder Bußgelder hingegen kann man nicht vorab versichern, diese muss man schon selbst zahlen, wenn man denn dazu verurteilt wurde, außerdem sind diese ohnehin meist nicht von solch einem hohen Betrag wie eine Kaution. Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen Selbstbeteiligungen, was bedeutet, dass man einen bestimmten Betrag auf alle Fälle selbst, aus der eigenen Tasche zahlen muss. Manche Versicherungen gewähren einen Schadensfreiheitsrabatt, das wiederum heißt, das man in Jahren, in denen man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musste, aber dennoch die Versicherungsprämien immer pünktlich gezahlt hat, etwas Geld zurückbekommt. Meist umfasst der Betrag ein bis zwei Monatsprämien.

Die Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer, dass ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dieser wird definiert als: „Der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen die Rechtspflichten“. Deswegen ist beispielsweise die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der allgemeinen Versicherung umfasst, denn es liegt ja noch kein Verstoß gegen die Rechtspflichten vor. Allerdings kann diese dennoch als Zusatzleistung mitversichert sein, wenn dies im Versicherungsvertrag inbegriffen ist. Wenn man dann in einem Zivilprozess zu einer Schadensersatzleistung verurteilt wurde, so ist die Zahlung des Schadensersatzes zumeist nicht von der Rechtsschutzversicherung umfasst. Diese kann aber durchaus von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. In solchen Fällen muss man sich an seine Haftpflichtversicherung wenden, und dort nachfragen, ob bei dieser eventuell ein Versicherungsfall vorliegt. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann oft den zu leistenden Schadensersatz.
Insgesamt aber ist eine Rechtschutzversicherung heute zunehmend zu empfehlen, auch wenn diese recht junge Zusatzversicherung bei vielen Bürgern verschrien ist, nur von Firmen und den Geschäftsleuten benötigt zu werden. Dies ist aber nicht richtig, da so ziemlich jeder Straßenverkehrsteilnehmer jederzeit mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sein kann, bei denen es dann auch um größere Beträge bis hin zu Rentenzahlungen gehen kann.

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