Die Systematik des Versicherungsrechts


Die Rechtsquelle, die für das Versicherungsrecht die größte Bedeutung aufweist, ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag. Dieses Gesetz wurde erstmals zu Beginn des zwanzigstens Jahrhunderts erlassen. Mit der Zeit wurde es jedoch in vielerlei Hinsicht als veraltet betrachtet und als reformbedürftig angesehen. Im Jahre 2008 wurde das Gesetz über den Versicherungsvertrag durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend erneuert.

Ergänzung durch Nebengesetze und Nebenverordnungen

Zur Ergänzung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag existiert eine Reihe von Nebengesetzen sowie Nebenverordnungen. Praktische Relevanz kommt hier insbesondere der Informationspflichtenverordnung zum Gesetz über den Versicherungsvertrag zu. Diese Informationspflichtenverordnung enthält zum Beispiel die Vorschriften über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Hierzu zählen namentlich das Pflichtversicherungsgesetz und die Verordnung über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Darüber hinaus finden sich in der Informationspflichtenverordnung zum Gesetz über den Versicherungsvertrag primär spezielle Vorschriften, die zum Abschluss eines (Haftpflicht-) Versicherungsvertrages oder zu einer sonstigen Deckungsvorsorge verpflichten.

Isolierte Einzelbestimmungen in anderem Zusammenhang

Zudem finden sich isoliert in vielen Nebengesetzen und Nebenverordnungen in einem anderem Zusammenhang versicherungsrechtliche Bestimmungen. Viele dieser Bestimmungen sind jedoch mittlerweile überholt oder es fehlt ihnen aus anderen Gründen die Relevanz für die Praxis. In diesem Zusammenhang fand sich bis zum Jahre 2008 eine Regelung betreffend das Recht der Seeversicherung im Handelsgesetzbuch. Bereits vor dem Jahre 2008, in dem diese Regelung aus dem Handelsgesetzbuch entfernt wurde, fanden sich die für Seeversicherungen relevanten Bestimmungen in den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen. Diese wiederum werden seit jeher an die sich verändernden internationalen Standards angeglichen. Die Kommission zur Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag wollte auch die Regelungen betreffend die Seeversicherung in das Gesetz über den Vericherungsvertrag einbeziehen. Der Gesetzgeber hat hiervon jedoch letztlich abgesehen. Es stand seiner Ansicht nach nämlich zu befürchten, dass sich bedingt durch die verbraucherrechtlichen Leitbilder des allgemeinen Teils des reformierten Gesetzes über den Versicherungsvertrag eine erheblich Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Inhaltskontrolle der in der Praxis verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen ergebe. Diese Gefahr besteht bei der in den Anwendungsbereich des Gesetzes über den Versicherungsvertrag fallenden Versicherung von Großrisiken in der Tat.

Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

Schließlich finden sich auch im Bürgerlichen Gesetzbuch spezielle Vorschriften, die für Versicherungsverträge relevant sind. Hierzu zählen insbesondere die Versicherungspflicht des Nießbrauchers sowie der Nießbrauch an einer Versicherungsforderung oder Vorschriften über die Erstreckung der Hypothek auf die Versicherungsforderung. Darüber hinaus entfaltet das Bürgerliche Gesetzbuch stets als allgemeine Regelung Geltung, sofern sich im Versicherungsrecht keine spezielleren Regelungen finden. Zudem unterliegen sowohl das Versicherungsrecht als auch die Anwendung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf allgemeine Versicherungsbedingungen einer begrenzten Kontrolle durch das Verfassungsrecht.

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