Welche Arten von Versicherungsverträgen gibt es?


Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Versicherungen sind schier unüberschaubar. Momentan existieren mehr als 300 verschiedene Versicherungsarten. Deshalb soll hier nur auf die verschiedenen Sammelbegriffe der verschiedenen Versicherungsmodelle eingegangen werden.

Hinsichtlich der Deckung im Schadensfall, gibt es zwei verschiedene Modelle, die die Parteien vereinbaren können. Das eine Modell ist die Schadensversicherung. Tritt der Versicherungsfall, also ein unvorhersehbares schädigendes Ereignis im Haftungszeitraum ein, reguliert die Versicherung den konkreten Schaden in der genauen Höhe, wie er entstanden ist, sofern dies vom Umfang des Versicherungsvertrages gedeckt ist. Das ist der Fall einer Schadensversicherung, bei der der konkrete Bedarf gedeckt wird. Im Schadensfall wird der Schaden in seinem konkreten Umfang bestimmt und sodann reguliert, wie es zum Beispiel bei der Kfz-Kaskoversicherung der Fall ist. Daneben besteht die Möglichkeit der Summenversicherung, bei der im Schadensfalle eine zuvor vereinbarte Summe durch die Versicherung geleistet wird. Diese Form der Versicherung nennt man auch abstrakte Bedarfsdeckung, da es auf den konkreten Schaden nicht ankommt. Ein Beispiel dafür ist die Risikolebensversicherung, bei der eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird, die im Todesfalle, unabhängig von der konkreten Schadenshöhe, ausbezahlt wird.

Im Rahmen der Schadensversicherung können Eigen- oder Fremdschäden versichert werden. Bei der Eigenschadensversicherung wird das eigene wirtschaftliche Risiko eines Schadens an Sachen oder der Verlust von Forderungen und Anwartschaftsrechten versichert. Dagegen wird bei einer Fremdschadensversicherung das wirtschaftliche Risiko Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt zu sein, versichert. Diese Begrifft dürfen nicht verwechselt werden mit der den Begriffen der Eigen- und Fremdversicherung. Eine Eigenversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner des Versicherers, sein eigenes Interesse versichert, wohingegen bei einer Fremdversicherung das Interesse eines Dritten versichert wird, der Inhaber des Anspruchs gegen die Versicherung wird. Der Dritte ist dann bezugsberechtigt gegenüber der Versicherung.

Daneben muss zwischen Personen- und Nichtpersonenversicherungen unterschieden werden. Eine Personenversicherung ist eine Versicherung, bei der die versicherte Gefahr eine Person betrifft. Ein Beispiel für eine Personenversicherung ist die Lebensversicherung. Die Person muss dabei nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein. Nichtpersonenversicherungen sind im Umkehrschluss alle Versicherungen, bei denen das versicherte Risiko nicht in einer Person liegt, wie zum Beispiel bei der Haftpflicht- oder Transportversicherung.

Es können darüber hinaus Einzel- und Gruppenversicherungen abgeschlossen werde. Eine Einzelversicherung stellt den klassischen Fall eines Versicherungsverhältnisses dar, bei dem eine einzelne Person als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit einem Versicherer abschließt. Bei einer Gruppenversicherung wird hingegen über einen Rahmenvertrag eine Mehrzahl von Personen versichert. Zum Beispiel kann ein Verein über einen Rahmenvertrag seine Mitglieder versichern. Die Vorteile einer Gruppenversicherung sind finanzieller Natur, da häufig die Tarife günstiger sind. Eine besondere Form der Gruppenversicherung ist die sogenannte Direktversicherung, beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abschließt. Das Besondere daran ist, dass der Arbeitnehmer selbst bezugsberechtigt ist. Der Arbeitnehmer hat also einen eigenen Anspruch gegen die Versicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten abgeschlossen hat. Dem Arbeitgeber bietet dieses Modell steuerliche Vorteile.

Darüber hinaus müssen die Begriffe der Erst- und Rückversicherung voneinander unterschieden werden. Eine Erstversicherung besteht zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer, die einen Versicherungsvertrag abschließen. Dabei darf es sich bei dem Versicherungsnehmer nicht seinerseits um ein Versicherungsunternehmen handeln. Eine Rückversicherung ist dahingegen eine Versicherung, die der Erstversicherer mit einem anderen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) abschließt, um sein versicherungstechnisches Risiko abzusichern. Versicherungen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, genügend Kapital zur Schadensregulierung bereit zu halten. Die Rückversicherung kann Kapitalrücklage ersetzen. Versicherungsunternehmen können so ihr Versicherungsgeschäft aufnehmen, auch ohne die geforderten Kapitalrücklagen gebildet zu haben. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Falle jedoch nicht weniger geschützt, das im Schadensfalle sein Vertragspartner, der Erstversicherer, die finanziellen Mittel zur Schadensregulierung von seiner eigenen Versicherung, dem Rückversicherer zur Verfügung gestellt bekommt.

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