Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft bezweckt, sowohl wirtschaftliche, als auch soziale oder kulturelle Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Die Genossenschaft als Gesellschaftsform stammt aus dem 19. Jahrhundert. Kleinere Handwerks- oder Landwirtschaftsbetriebe schlossen sich in Genossenschaften zusammen, um im Wettbewerb mit den aufkommenden Großunternehmen bestehen zu können. Durch ihre Kooperation konnten sie Vorteile ausnutzen, die sonst hauptsächlich den großen Unternehmen zugutekamen, wie beispielsweise Mengenrabatte beim Großeinkauf von Rohstoffen, Kredite mit geringeren Zinsraten oder auch einfach eine bessere Organisation des wirtschaftlichen tätig Werdens. Zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft werden in diesem Abschnitt abgehandelt die Themen Gründung einer eingetragenen Genossenschaft an sich, die Satzung einer eingetragenen Genossenschaft, Sacheinlage und Sachübernahme eines Mitglieds einer eingetragenen Genossenschaft, sowie Sacheinlage und Sachübernahme eines Mitglieds einer eingetragenen Genossenschaft. Ferner geht es um die Leitung einer eingetragenen Genossenschaft, um ihren Vorstand, ihren Aufsichtsrat, die Geschäftsführung durch den Vorstand einer eingetragenen Genossenschaft und die Einberufung der Generalversammlung. Außerdem gibt es Materialien zum Jahresabschluss und zur Gewinn- und Verlustverteilung in einer eingetragenen Genossenschaft, sowie zur Beendigung einer eingetragenen Genossenschaft.

 

 

 

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