Allgemeines zu den Straftaten durch den internationalen und nationalen Terrorismus


Spätestens seit den Anschlägen auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 kennt jeder die Problematik des Terrorismus. Aber schon vorher wurden in den verschiedensten Ländern der Welt Anschläge gegen Menschen und gegen die Infrastruktur der Länder ausgeübt. Zumeist haben die terroristischen Aktivitäten politische Motive und wollen oft auch einen Umbruch oder den Zusammensturz des politischen Systems des Anschlagslandes herbeiführen. Juristisch wurde schon seit langer Zeit versucht eine treffende Definition für den Terrorismus zu schaffen, leider hat man sich noch auf keine geeinigt. Das zeigt aber auch wie differenziert sich der Terrorismus darstellt.

Wie schon gesagt, gibt es in vielen Ländern der Erde terroristische Organisationen die auch nur in diesem Land tätig sind, um dort die Verhältnisse zu ändern, beispielsweise versuchte dies die RAF in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland. Hier konnten die Gerichte der Bundesrepublik wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung die Drahtzieher bestrafen und natürlich kommt in solchen Fällen auch die Strafbarkeit der einzelnen begangenen Straftaten in Betracht. Ein Beispiel hierfür ist es wenn die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) unschuldige Menschen erschossen haben, konnte man nun auch nachweisen, wer genau diese Tat begangen hat, so konnte man denjenigen neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung auch noch wegen Mordes oder wegen Totschlages verurteilen. Aus diesem Grund werden auch heute noch Menschen wegen der Beihilfe oder der Anstiftung zu Morden verurteilt, wenn dies den vermeintlichen Straftätern erst heutzutage nachgewiesen werden kann.

Größere Probleme macht jedoch der internationale Terrorismus. Dieser erlangte bekanntlich mit dem Anschlag auf das World Trade Center eine so große Intensität, dass der Großteil der westlichen Welt sich derzeit im „Krieg gegen der Terror“ befindet. In diesem Krieg sehen sich die eingesetzten Soldaten und Einheiten die zum Beispiel in Afghanistan kämpfen immer wieder mit Anschlägen konfrontiert. Fast täglich explodieren dort Sprengsätze oder werden Patrouillen beschossen, so dass viele Soldaten getötet oder schwer verletzt werden. Im Krieg gegen den Terror haben allein die Vereinigten Staaten von Amerika inzwischen mehr Soldaten verloren,als Menschen am 11. September 2001 ums Leben gekommen sind.

Problematisch bleibt dabei immer die juristische Aufarbeitung, wenn die Täter von den Anschlägen gefasst wurden oder die geplanten Anschläge von den Geheimdiensten rechtzeitig erkannt und die Täter noch vorher verhaftet werden können. In der Bundesrepublik Deutschland liefen und laufen bereits solche Prozesse. In der Regel werden die Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und dann in gut gesicherte Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Werden die Terroristen vor die Gerichte des Landes gestellt, aus der sie stammen oder in dem sie Anschläge auf ausländische Truppen verübt haben, droht ihnen oft die Todesstrafe. Die USA beschritten noch einen anderen Weg, sie inhaftierten alle gefassten Terroristen zusammen in Guantanamo Bay Nayal Base (GTMO), einem Standort der US Army auf Kuba, um sie dort zentral verwahren und verhören zu können. Durch diese abgeschottete Lage, ohne die Öffentlichkeit, die Justiz und die Zeugen, entzieht sich dieses Gefängnis eben gerade wegen seiner speziellen Lage, obwohl es ja ein amerikanisches Gefängnis ist, der amerikanischen Gerichtsbarkeit.

Dort gelten somit keine demokratischen Prinzipien, so dass dir Insassen dort gefoltert und auf brutale Weise verhört werden dürfen. Die Menschenrechte bleiben den dort inhaftierten Gefangenen verwehrt. Viele Menschenrechtsaktivisten forderten daher die Freilassung der Häftlinge, weil ihre Schuldfrage oft nicht hinreichend beantwortet oder gar nicht geklärt ist. Daher werden derzeit auch viele Insassen entlassen, womit die Frage nach dem weiteren Verbleib der Gefangenen eröffnet wurde.

Insgesamt muss man sagen, dass die terroristischen Anschläge die westlichen Demokratien mit ihren rechtstaatlichen Strukturen auf eine harte Bewährungsprobe stellen. Man darf sich nämlich nicht erweichen lassen, aufgrund der Schwere der Bedrohung von diesen Prinzipien abzurücken. Die Gesetze die den Terror bekämpfen sollen, müssen auch verfassungsgemäß sein, sie dürfen also nicht gegen das in Deutschland geltende Grundgesetz verstoßen. Aus diesem Grund kippte das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz, welches erlauben sollte, dass entführte Verkehrsflugzeuge über Land abgeschossen werden dürfen, um große Städte vor Terroranschlägen zu bewahren. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass nicht auf die Grundrechte der Passagiere in den Flugzeugen eingegangen wurde, sondern lediglich an die Städte und deren Bewohner gedacht wurde. Das Gesetz war somit auch nicht verhältnismäßig, denn hier wurde das Leben der Flugzeuginsassen unter das Leben der Menschen die in den Städten wohnen gestellt, so etwas darf aufgrund der Grundrechte nicht passieren, denn es dürfen nicht ein paar Menschen zum Schutze einer Stadt getötet werden, denn das Leben an sich ist nicht disponibel. Aus diesem Grund darf auch keine zahlenmäßige Abwägung getroffen werden.

Die Terrorismusbekämpfung ist eine der Hauptaufgaben des 21. Jahrhunderts. Um diese zu fördern hat man operative Möglichkeiten mit Kampfeinsätzen und Stabilisierungsoperationen in den Herkunftsländern der Terroristen und natürlich die guten Leistungen der Sicherheitsbehörden im Inneren ausgebaut . Ein wichtiger Stellenwert kommt dabei auch den strukturellen Maßnahmen zu, die die Motive der Terroristen zunichte machen sollen, wie zum Beispiel durch ideelle, kulturelle, soziale und durch wirtschaftliche Maßnahmen.

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