Was sind Straftaten gegen den Personenstand, gegen die Ehe und gegen die Familie?


Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Interesse daran, dass die Daten die sie von den Bürgern hat korrekt sind und dass diese außerdem den geltenden Gesetzen entsprechen. Auch liegt es im Interesse des Staates, dass die Familien geschützt sind. Die Familien gelten insgeheim als kleinste Zelle des Staates, in der man sich auch gegenseitig hilft. Eine intakte Familie ist so etwas wie eine kleine sozialstaatliche Hülle, in der man sich gegenseitig trägt. Deswegen unterstützt der Staat auch die Familien im Rahmen der verfassungsmäßigen Familienförderung. Zuständig ist mit dem Familienministerium sogar ein eigener Regierungszweig. Wirkt nun jemand böswillig in eine Familie hinein, so ist das auch für den Staat schlecht, daher hat er manche Verhaltensweisen die nicht erlaubt sind unter Strafe gestellt. Wird ein Kind untergeschoben oder wird der Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern zuständigen Behörde falsch angegeben oder einfach unterdrückt, so wird das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Man muss also, wenn es um die Familie geht, stets die Wahrheit sagen.

Die Familie wird auch bereits vom Grundgesetz geschützt, das zeigt die Wichtigkeit die das Gebilde „Familie“ hat. Laut diesem ist eine Familie die Gemeinschaft von Eltern und Kindern, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Ein Eingriff in die Familie stellt jede Störung oder sonstige Beeinträchtigung durch jegliche staatliche Maßnahmen dar, also beispielsweise wenn das Jugendamt einem Paar die Fürsorge für die Kinder ohne einen bestehenden Grund entzieht, denn die Eltern haben laut dem Gesetz nun mal ein Recht auf die Pflege und die Erziehung der Kinder. Sollen einem Paar nun die Kinder entzogen werden, so müssen dafür auch wirklich triftige Gründe vorliegen, denn der Entzug der Kinder und die Folgen die dadurch eintreten müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

Wer Kinder hat und seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Entziehung nicht nachkommt, wird bestraft, wenn der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer Personen oder staatlicher Stellen, die für den eigentlichen Vater einspringen, gefährdet sein könnte. Hier liegt die Strafe sogar bei bis zu drei Jahren in einer Justizvollzugsanstalt. Wenn ein Mann einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in einer verwerflicher Weise gewährt und dadurch einen Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, auch wenn dieser zweite Fall recht selten sein sollte.

Neben der Unterhaltspflicht für die Frau und die Kinder steht die Fürsorge und die Erziehungspflicht ganz oben auf der Liste der familiären Pflichten. Verletzt man nun seine Fürsorge- oder seine Erziehungspflichten gegenüber einer Person die unter sechzehn Jahre alt ist grob und bringt man dadurch das Kind oder den Jugendlichen in die Gefahr, in seiner körperlichen oder in seiner psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel einzuschlagen und zu führen oder sogar der Prostitution nachzugehen, so wird man mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Diese Fälle sind häufig und sie häufen sich leider auch zusehens, denn Eltern kommen heutzutage häufig nicht mehr mit den Anforderungen die die Kinder und ein Familienalltag mit sich bringen, zurecht. Wer merkt, dass er strauchelt, sollte rechtzeitig Hilfe aufsuchen und sich auch trauen diese zu beanspruchen, denn dafür ist die Unterstützung schließlich auch da. Die staatlichen Behörden, die kirchlichen Sozialeinrichtungen und die sozialen Wohlfahrtsverbände stellen solche Hilfeleistungen zur Verfügung. Das Strafrecht sollte in diesem Bereich wirklich, auch zum Wohl der Kinder, das letzte Mittel sein, um zu einer guten Erziehung und einer guten Entwicklung zu gelangen.

Eine weitere Familienstraftat ist die Bigamie oder gar die Polygamie. Diese ist in Deutschland strikt verboten. Wer also eine Ehe eingeht, obwohl er bereits verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt. Insbesondere ist es strafbar zu heiraten, auch wenn das Scheidungsverfahren mit dem alten Partner schon fast abgeschlossen ist. Eine neue Ehe ist erst dann straffrei, wenn die alte gütig und endgültig geschieden ist, auch hier müssen die entsprechenden Gesetze eingehalten werden. Lässt man sich einvernehmlich, also mit beiderseitiger Zustimmung scheiden, so ist das immer einfacher als wenn sich ein Partner gegen eine Scheidung wehrt.

Ein in Literatur und Film immer gern genommenes Thema sind die inzestuösen Beziehungen, also die Beziehungen zwischen miteinander verwandten Menschen. Diese sind in der Bundesrepublik zumeist strafbar, allerdings kommt es hierbei immer darauf an in welchem Grad die beiden Partner miteinander verwandt sind. Verboten ist es mit einem leiblichen Kind den Geschlechtsakt zu vollziehen. Oft geschieht das jedoch auch nicht einvernehmlich, so dass die Sexualdelikte noch zu prüfen sind, welche dann den Vorrang haben, da sie stärker bestraft werden. Aber auch wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie sexuellen Verkehr pflegt, wird bestraft. Das gilt sogar auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist! Eine Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Aus dieser Strafvorschrift werden ebenso leibliche Geschwister bestraft, die miteinander geschlechtlich verkehren. Sind die Geschwister oder die Verwandten noch nicht 18 Jahre alt und damit volljährig, so werden sie nicht nach den Delikten gegen die Familie bestraft. Solche Taten sind oft schwer zu ermitteln, solange die Beziehung ohne Folgen, also besser gesagt ohne Kinder bleibt und keiner gegen einen anderen Anzeige erstattet. Aber so manche Familie ist an solchen Dingen bereits zerbrochen.

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