Strafbarkeit der Störung der Totenruhe


Diese Straftat der Störung der Totenruhe wird umgangssprachlich auch als Leichenschändung bezeichnet. Mit dieser Norm soll das Pietätsgefühl der Angehörigen und die Ehre des Verstorbenen geschützt werden, denn dieser postmortale Persönlichkeitsschutz geht auch über den Tod eines Menschen hinaus. Auch im Grundgesetz ist dieser Schutz von den Verstorbenen verankert, so soll es verhindert werden, dass man über tote Menschen herzieht oder sie beleidigt, denn diese können bekanntlich nichts mehr dagegen unternehmen und sich nicht rechtfertigen.

Einer Störung der Totenruhe macht sich derjenige strafbar, der unbefugt den Körper oder Teile des Körpers eines Verstorbenen, eine tote Leibesfrucht, also ein totes ungeborenes Baby, oder Teile des Körpers von diesem oder auch die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder mit diesem Unfug verübt. Ebenso wird derjenige bestraft, der eine Aufbahrungsstätte, eine Beisetzungsstätte oder eine öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wenn er dort einen beschimpfenden Unfug verübt.

Häufig wird eine solche Leichenschändung aufgrund des Vorliegens einer nekrophilen Neigung begangen. Unter Nekrophilie versteht man den Drang sexuelle Handlungen an toten Menschen oder an Leichenteilen vorzunehmen. Die Ausübung einer Nekrophilie ist wegen der Norm, die die Störung der Totenruhe regelt, in Deutschland verboten. Wer dennoch solche Handlungen begeht, macht sich schuldig und muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen.

Des Weiteren muss man auch noch den Mord mit dem Mordmerkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebes in diesem Zusammenhang ansprechen, denn darunter fallen die Fälle in denen jemand einen anderen Menschen umbringt, um sich danach sexuell an ihm zu vergehen, ihn vergewaltigt und eine Tötung des Opfers dabei billigend in Kauf nimmt oder wer jemanden tötet und dabei sexuelle Befriedigung erfährt. Hier wird also auch der Aspekt der Nekrophilie angesprochen. Tötet jemand absichtlich eine andere Person um sich danach sexuell am Opfer zu vergehen, so macht er sich eines Mordes strafbar und muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Solche Sexualstraftäter kommen dann in der Justizvollzugsanstalt in eine spezielle sozialtherapeutische Abteilung, die von den anderen Gefangenen abgetrennt ist. In einer solchen Einrichtung bekommen die Straffälligen besondere Therapien, intensivere Betreuung und sie erfahren dort oftmals wahrscheinlich das erste Mal im Leben einen sozialintaktes Umfeld und einen geregelten Tagesablauf.

Dass die Gefangenen der SOTA-Abteilung von den anderen Häftlingen abgetrennt sind ist auch im Hinblick auf die Diskriminierung, die diese Täter von den anderen Insassen aufgrund ihrer Taten erfahren würden, erforderlich. Insbesondere die Täter die Kinder ermordet und dann im Anschluss sexuell misshandelt oder diese erst missbraucht und dann ermordet haben leiden häufig im Gefängnis unter ihren Taten, denn sie werden von den anderen Gefangenen deshalb diskriminiert, so kommt es häufig dazu das sie ihre Taten verschweigen. Es ist also sehr sinnvoll, dass diese Täter unter sich sind, so dass sie nicht geschnitten werden und ihre Taten auch richtig aufarbeiten können und nicht verschweigen müssen.

Außerdem werden Leichenschändungen natürlich auch aus anderen Gründen wie beispielsweise aus Anfeindungen gegenüber der Religion- oder der Gruppenzugehörigkeit des Verstorbenen begangen. Auch die Herabwürdigung des Verstorbenen aus den verschiedensten Gründen ist eine häufige Ursache für die Störung der Totenruhe. Auch das Treffen von satanistischen Gruppen auf einem Friedhof um dort schwarze Messen abzuhalten oder sonstiges Abhalten von satanistischen Riten schändet die dort liegenden Leichen. Des Weiteren verstoßen auch Partys auf Friedhöfen oder das Umstürzen von Grabsteinen gegen dieses Gesetz. Die Gründe, durch welche eine Leichenschändung begangen werden können sind also sehr vielfältig.

Bereits der Versuch einer Leichenschändung ist strafbar. Eine solche Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft in einer deutschen Justizvollzugsanstalt oder mit einer hohen Geldstrafe bestraft. Somit ist es also nicht sehr sinnvoll und unter Umständen auch sehr teuer, wenn man aus reinem Spaß eine Party oder etwas in dieser Art auf einem Friedhof veranstaltet, denn durch jegliche Handlungen kann dort die Totenruhe der Verstorbenen gestört werden. Man sollte sich also vorher genau überlegen was man tut!

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