Die Verstöße gegen das deutsche Waffengesetz


In der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht wie in anderen Staaten der Welt erlaubt Waffen bei sich zu tragen, sondern diese Handlungen werden einheitlich durch ein Bundesgesetz, nämlich durch das Waffengesetz geregelt. Dieses enthält die Regeln zu allen Fragen rund um die Waffen und ihren Besitz. Was eine Waffe ist regelt gleich der erste Paragraph, Waffen sind demnach zuallererst die Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände, wie beispielsweise eine Armbrust. Daneben gelten alle tragbaren Gegenstände, welche ihrem Wesen und ihrer Bauart nach dazu bestimmt und geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, als Waffen. Gemeint sind also insbesondere die Hieb- und Stoßwaffen aller Art. Als Waffen gelten des Weiteren auch noch die Gegenstände die, ohne primär dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, wegen ihrer Handhabung oder wegen ihrer Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder die Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder auch herabzusetzen.

Wer mit Waffen hantiert, handelt immer mit einem besonderen Risiko, das zeigen nicht zuletzt die Amokläufe der vergangenen Jahre. Daher ist es besonders wichtig, dass dieses Gesetz diese Verantwortung auch schützt und an den bewaffneten Bürger zur Einhaltung der Vorschriften appelliert. Der Gesetzgeber kommt dieser Pflicht nach, indem er das Fehlverhalten der Waffeninhaber unter Strafe stellt. Wer Waffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände erwirbt, wer sie besitzt, überlässt, sie führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder wer damit Handel treibt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt bestraft werden. In einem besonders schweren Fall kann er sogar noch härter bestraft werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Täter als eine Bande, also mit mindestens drei Personen handelt oder der oder die Täter gewerbsmäßig handeln, also insbesondere mit den Waffen einen Handel betreiben. Der Waffenhandel an potentielle Straftäter oder gar an andere Länder,stellt eine große Gefahr für die innere oder die äußere Sicherheit eines jeden Landes dar.

Für die Kriegswaffen gelten sogar besonders scharfe Regeln, so müssen die Kaufverträge von der Regierung gestattet werden und werden daher auch sehr stark kontrolliert. Die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden auch sehr hart verfolgt und relativ rigoros bestraft. Der Umgang mit den Waffen oder der Munition ist nur den Personen gestattet, die bereits volljährig, also mindestens achtzehn Jahre alt sind. Wer es Kindern dennoch ermöglicht an die Waffen zu gelangen, kann bestraft werden, insbesondere dann, wenn die Kinder oder Jugendlichen mit den Waffen oder der Munition Straftaten begehen. Die Waffenbesitzer die einen Waffenschein und Waffenbesitzkarte besitzen, müssen daher die besonderen Aufbewahrungs- und Umgangsregeln strikt beachten, da sie sonst Gefahr laufen, bestraft werden zu können wenn ihre Kinder mit ihren Waffen Straftaten, wie zum Beispiel einen Amoklauf begehen.

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. So muss man seine Waffen dem Gesetz entsprechend entweder in Waffenschränken oder in Stahlschränken aufbewahren, je nachdem wie gefährlich die jeweilige Waffe tatsächlich ist. Die Waffenbehörde empfiehlt außerdem bei Neuanschaffungen, Behältnisse mit einem Zahlenkombinationsschloss zu wählen, um Probleme bei der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel zu vermeiden. Außerdem darf man nicht vergessen auch die dazugehörige Munition entsprechend in einem von den Waffen getrennten Stahlblechschrank zu sichern, so dass jemand, wenn er denn versucht an die Waffen zu gelangen, lediglich an diese und nicht auch in den Besitz der Munition gelangt.

Das Waffengesetz zählt in seiner Anlage die Waffen und die Gegenstände auf die verboten sind. Darunter sind Schusswaffen und Messer, aber auch bestimmte Reisgassprühgeräte und bestimmte Signalpistolen gehören dazu. Man sollte besonders beachten, dass die Straftaten mit diesen Waffen auch dazu führen, dass die Waffen eingezogen werden können. Das bedeutet, dass nach einer Beschlagnahme der Waffen und der Gegenstände der Eigentümer diese nicht mehr heraus verlangen kann, da er darauf keinen Anspruch mehr hat. Neben den Strafvorschriften des Waffengesetzes, welche als Nebenstrafrecht im Waffengesetz verankert sind, gibt es dort auch die Bußgeldvorschriften, nach denen die Verstöße der aufgezählten Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld belegt werden können. Hierzu zählt der Waffenbesitz unter 18 Jahren und wenn Personen, insbesondere Eltern ihren Kindern, das Schießen erlauben. Auch das Schwarzschießen im Wald oder das Schießen in abgelegenen Gebieten ist untersagt. Wer Waffen benutzt sollte sich, angesichts der vielen Gefahren und auch dem großen Strafbarkeitsrisiko, genau informieren, was alles erlaubt ist und was eben nicht und er sollte daran sein eigenes Verhalten ausrichten.

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