Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Polizei können in Deutschland nicht einfach drauf los agieren und handeln wie es ihnen am besten, effektivsten und bequemsten erscheint. Das rechtliche Vorgehen wird von der Strafprozessordnung geregelt. Dieses Gesetzbuch hat im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit und regelt das gesamte Strafverfahrensrecht. Das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, der Ablauf der Hauptverhandlung, die Regeln zum Urteil et cetera, alles ist darin geregelt.
Das Gesetz ist natürlich sehr abstrakt geschrieben, so dass es sich für einen juristischen Laien schwer gestalten wird, dieses Buch zu verstehen und aus ihm außerdem noch schlau zu werden und genau zu wissen wie beispielsweise der Instanzenzug geregelt ist. Aber weltweit genießt die Strafprozessordnung einen guten Ruf und zahlreiche Länder haben sich diese als Beispiel für die eigene Strafverfahrensgesetze genommen.
Wenn man Beschuldigter oder gar Angeklagter in einer Strafsache ist, so ist es immer wichtig, dass der Rechtsanwalt, welcher einen vor Gericht vertritt genau erklärt wie sich das Verfahren gestalten wird und welche rechtlichen Schritte man denn genau nach der Verkündung eines Urteils dagegen unternehmen kann. Diese Verfahren ändern sich in der Regel nicht, während andere Dinge in diesem Gesetz häufigem Wandel und schärfsten rechtspolitischen Diskussionen ausgesetzt sind. Beispielsweise welche elektronischen Überwachungsmethoden im Rahmen der Grundrechte möglich sind oder inwieweit medizinische Untersuchungen von Verdächtigenn deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einschränken darf. Man denke nur an die DNA-Analysen und den großen Lauschangriff oder an den Ankauf von CD-Roms aus dem Ausland, wie beispielsweise aus der Schweiz, um mögliche Steuersünder aufzudecken. Alle diese medienwirksamen Rechtsprobleme haben ihre Grundlagen in der Strafprozessordnung, das ist wohl das Gesetz mit den meisten und einschneidensten Grundrechtseingriffen die einem in Deutschland überhaupt drohen können und die dazu noch legal, also erlaubt sind.
So ziemlich jede Änderung der Strafprozessordnung landet in einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundverfassungsgericht in Karlsruhe, welches dann prüft, ob die neue Norm, also ein neuer Paragraph, mit dem Grundgesetz des Betroffenen im Einklange steht oder ob es in dieses eingreift und insbesondere überprüft es, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Jedermann, also jeder der fähig ist Träger von Grundrechten zu sein, ist berechtigt eine solche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, hierfür muss allerdings die Möglichkeit bestehen, dass er in seinen Grundrechten beeinträchtigt oder verletzt ist.
Weltweit betrachtet ist die deutsche Strafprozessordnung sehr darauf bedacht die Grundrechte und Menschenrechte der betroffenen Bürger zu wahren. Andere Länder, auch hochzivilisierte wie die Vereinigten Staaten von Amerika, gehen in weiten Teilen mit dieser Rechtsmaterie nicht so sorgsam und sensibel mit ihren Bürgern und deren Menschenrechten um. So ist dort beispielsweise die Todesstrafe noch erlaubt, welche in Deutschland strikt verboten ist, denn sie würde gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen.