Was versteht man unter Wiederaufnahme des Strafverfahrens?


Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen Strafverfahrens, welches vorher schon einmal rechtskräftig geurteilt wurde. Diese ist zulässig, wenn eine falsche Urkunde in der Hauptverhandlung verlesen wurde und dies zu dem Nachteil des Angeklagten war, wenn das Urteil auf den Aussagen von Zeugen und Sachverständigen beruht, die während der Verhandlung einen Meineid geschworen haben oder zumindest absichtlich falsch ausgesagt haben. Auch wenn neue Tatsachen oder Beweise vorgebracht werden können, die dem Fall eine andere Bedeutung geben oder aber früher schlichtweg nicht zur Verfügung standen. Beispielsweise durch heutige DNA-Analyse können Menschen entlastet oder auch Freigesprochene doch noch belastet werden.

Letzteres ist allerdings höchst umstritten, weil es eigentlich so ist, dass wenn man einmal freigesprochen wird, man sich darauf auch weiterhin berufen kann, es sei denn dieses Urteil fußt auf Falschaussagen oder einem Meineid. Meint man eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen zu wollen, so wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens. Dieser stellt dann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Darüber entscheidet dann das Gericht, oft wird ein solcher Antrag allerdings als unbegründet abgelehnt. Durch Medienberichte von erfolgreichen Fällen machen sich viele Verurteilte und ihre Angehörigen leider viel zu häufig falsche Hoffnungen, wenn denn im Anschluss an einen Prozess teilweise neue Erkenntnisse auftauchen. Oft sind diese aus Sicht des Gerichtes schon ohnehin vermutbar gewesen oder ändern an der Schuldfrage nichts mehr.

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