Vorbereitung und Ablauf der Hauptverhandlung


Nach Abschluss des Zwischenverfahrens und der Entscheidung des zuständigen Gerichts einen Eröffnungsbeschluss zu erlassen muss nun die Hauptverhandlung geplant und vorbereitet werden.

Zu dieser Vorbereitung gehört zu allererst ein gründliches Aktenstudium, das Gericht befasst sich dabei aufs Intensivste mit dem Fall. Die Zeugen der Anklage und die, welche von der Verteidigung benannt wurden müssen geladen werden. Nach Festlegung der Dauer der Verhandlung werden die einzelnen Sitzungstage festgesetzt. Die Zeugen werden nach Reihenfolge der Wichtigkeit auf diese Tage verteilt. Sie erhalten dann die Ladung, einen Brief, der ihnen mitteilt, wann sie bei Gericht zu erscheinen haben. Da Zeugenpflicht Bürgerpflicht ist, müssen diese auch erscheinen. Können sie an diesem Tag nicht, müssen sie dies rechtzeitig dem Gericht mitteilen, dann kann noch was verschoben werden. Das Gericht stellt einen Sitzungssaal zur Verfügung. Gerade wenn populäre Straftaten mit entsprechendem Medieninteresse verhandelt werden oder gar Prominente auf der Anklagebank Platz nehmen werden, muss auch bei Saal und Personal an entsprechendes Interesse und Andrang gedacht werden. Reicht Gerichtspersonal zur Sicherung des Gebäudes nicht aus, müssen, wenn es sein muss, Polizisten der zuständigen Inspektion angefordert werden. Bei solchen Prozessen müssen Besucher nach Waffen durchsucht werden. Da Gerichtsverhandlungen nicht aufgezeichnet oder gefilmt werden dürfen, wird auch nach technischen Geräten gesucht, die dieses Verbot umgehen könnten.

Zahlreiche Gründe können einen termingemäßen Ablauf des Prozesses allerdings stören, wie beispielsweise Krankheit eines der Gerichtsparteien, wie Richter oder Verteidiger. Manchmal kommt auch eine zeitweise Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten dazwischen oder aber Zeugen erscheinen nicht zum Termin und Verschiebungen treten ein, wenn diese erst vorgeführt werden müssen oder die Vernehmungen auch einfach länger als gedacht werden. Manchmal sind die Untersuchungsgefängnisse weiter vom Gericht entfernt oder der Untersuchungshäftling ist aus Gründen der Separation oder aus medizinischen Gründen in einer weiter entfernten Anstalt, so muss er erst angefahren werden. Darunter leidet dann natürlich auch die Zeit in der am Tag verhandelt werden kann. Denn der Angeklagte hat das Anwesenheitsrecht und auch eine Anwesenheitspflicht. Er muss also vor der Fortsetzung des Verfahrens vorgeführt werden.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel