MT Die Rollen der Beteiligten vor dem Strafgericht


Bei einem Strafprozess sind ganz verschiedene Parteien bei der Hauptverhandlung dabei. Hier wird aufgezeigt was sie für Aufgaben haben und was ihre Tätigkeit so umfasst. Im Folgenden eine Übersicht:

Der Richter: Der Richter ist entweder alleine oder hat noch einige beisitzende Richterkollegen dabei. Diese müssen sich den Sachverhalt anschauen und anhören sowie die Beweise bewerten. Am Ende müssen sie die Entscheidung treffen und das Urteil fällen. Berufsrichter sind immer Volljuristen, das bedeutet sie haben ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaften und einen anschließenden Vorbereitungsdienst bei Gericht absolviert. Sie haben also dieselbe Tätigkeit wie vor einem Zivilgericht.

Der Ehrenamtliche Richter/die Schöffen: Sind normale Menschen aus dem Berufsleben, welche auch mitentscheiden können, allerdings genießen sie nicht das Recht der Akteneinsicht. Sie stellen die demokratische Seite des Gerichtes dar und versuchen auf das Urteil, durch menschlichere Sichtweisen, einwirken zu können. Sie werden bei vielen Strafprozessen eingesetzt. Sie sollen der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen, indem sie ihre Eindrücke aus der Hauptverhandlung in die Urteilsfindung mit einbringen, denn Richter sehen häufig nur das Juristische und die Gesetze und verlieren vor lauter Paragraphen die humane Sicht aus den Augen. Wenn man Schöffe werden will muss man sich von seiner Gemeinde bei Gericht vorschlagen lassen.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle: Die wichtigste Aufgabe der Urkundsbeamten ist die Protokollführung bei den Strafprozessen, dabei tragen sie auch eine Robe und gehören zum Gerichtsablauf dazu. Die meisten Urkundsbeamten sind Beamte des mittleren Dienstes in Diensten der Justiz des jeweiligen Bundeslandes. Allerdings gibt es auch Angestellte bei der Justiz die diese Tätigkeit ausüben können und natürlich dürfen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Urkundsbeamten alle Aufgaben bei Gericht wahrnehmen, welche durch Gesetz nicht ausdrücklich Richtern aufgetragen sind. Der Urkundsbeamte wird daher auch als Organ der Rechtspflege und nicht als Teil der Justizverwaltung tätig.

Der Justizwachtmeister: Bei allen Gerichten arbeiten Beamte des einfachen Justizdienstes im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen, zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude und auch zur Besorgung des Auskunftsdienstes im Dienstgebäude. An größeren Strafgerichten übernimmt die Polizei manchmal den Vorführdienst.

Der Rechtsanwalt: Der Rechtsanwalt des Angeklagten steht natürlich dem Mandanten sehr nahe. Dennoch kommt ihm eine Vermittlerrolle zu. Nach dem deutschen Anwaltsberufsrecht ist er zugleich oder auch in erster Linie unabhängiges Organ der Rechtspflege und ist als solcher der Wahrheit verpflichtet. Er darf also nicht lügen und versuchen seinen Mandanten um jeden Preis aus der Sache „rauszuhauen“. Ebenso ist es ihm verboten die Strafvollstreckung zu verhindern. Er darf aber keinesfalls dem Staat seinen Mandant „ans Messer liefern“, sondern muss auch immer in dessen Interessen handeln. Er ist wie der Richter stets Volljurist, nur dass er nicht in den Justizdienst eines Bundeslandes eingetreten ist, sondern Rechtsanwalt wurde. Jeder Rechtsanwalt ist Pflichtmitglied einer Rechtsanwaltskammer, welche sich um die Belange der Rechtsanwälte kümmert, diese aber auch vor eigenen Gerichten für Fehlverhalten disziplinarisch zur Rechenschaft ziehen kann.

Der Staatsanwalt: Der Staatsanwalt, ebenfalls ein Volljurist, vertritt die Anklage. Er ist die objektivste Person, er muss prüfen was muss man dem Angeklagten anlasten und was entlastet ihn. Der Staatsanwalt ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Die Staatsanwälte leiten die Ermittlungsverfahren und erheben die Anklage vor dem zuständigen Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren. Der Staatsanwalt entscheidet somit, ob er den Beschuldigten wegen einer Straftat vor Gericht anklagt, wenn die Sachlage stichhaltig für eine Straftat spricht. Geht der Staatsanwalt nicht mehr von der Schuld des Angeklagten aus, so muss er den Antrag auf Verfahrenseinstellung stellen. Er stellt entsprechende Beweisanträge und gibt am Schluss eine Forderung bezüglich der Strafhöhe ab. Staatsanwälte sind immer einem Oberstaatsanwalt unterstellt, der die Staatsanwaltschaft XY beim Landgericht XY leitet. Er ist ihnen weisungsbefugt. Die Heranschaffung der Beweismaterialien, die Durchsuchungen, die Zeugenvernehmungen und sonstigen Dinge werden dem Staatsanwalt durch die Polizei abgenommen, so dass er sich lediglich um die wichtigen Dinge kümmern kann.

Die Jugendgerichtshilfe: Die Jugendgerichtshilfe unterstützt Jugendliche und heranwachsende Angeklagte, die nach dem Jugendgerichtsgesetz vor Gericht gestellt werden. Sie redet mit den Angeklagten im Vorfeld und bereitet diesen auf die neue und ungewohnte Situation vor, vor Gericht zu stehen. Außerdem gibt der oder die Jugendgerichtshilfe eine Stellungnahme ab. Viele Richter legen großen Wert auf diese Meinung. Die Jugendgerichtshilfe ist ein besonderer Fachdienst der kommunalen Jugendämter, teilweise delegieren diese aber die Arbeit auch an freie Träger, die dann diese Aufgabe in Auftrag durchführen.

Der Sachverständige: Ein Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, ein Gutachten in einem bestimmten Fall anzufertigen. Hierfür muss er sich mit dem Beschuldigten treffen und ihn anhören bzw. genau untersuchen und unter die Lupe nehmen. In einem Gutachten trifft der Sachverständige aufgrund seiner speziellen Sachkunde und seiner langjährigen Berufserfahrung Tatsachenfeststellungen und Schlussfolgerungen, die für den Richter von Bedeutung sein können. Es gibt Sachverständige verschiedenster Berufsgruppen, wie beispielsweise die Rechtsmediziner und andere Fachärzte sowie die Psychiater und Psychologen, die Sachverständigen im Bereich des Kraftfahrzeugwesens und des Straßenverkehrs sowie im sonstigen technischen und naturwissenschaftlichen Bereich. So gehören dazu auch Vaterschaftstests und andere DNA-Analysen. Bei Wirtschaftsstraftaten können auch Finanz- und Steuerexperten zu Wort kommen. Ein solcher Gutachter erstellt ein Gutachten und steht dann in der Verhandlung für Fragen zur Verfügung. Er erhält hierfür eine Entlohnung.

Der Angeklagte: Der Angeklagte ist der Beschuldigte gegen den, nach dem Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft und nach der Erhebung der Klage das Hauptverfahren eröffnet wurde. Ihm wird im Anschluss der Prozess gemacht, in dem er sich am besten anwaltlich vertreten lässt, dies muss er aber nicht. Ihn erwartet am Ende des Prozesses entweder ein Freispruch oder aber ein Schuldspruch, der zumeist von einer Strafe begleitet wird. Diese umfasst zumeist eine Haftstrafe oder die Zahlung von einer Geldsumme. Oftmals ist es auch der Fall, dass das Urteil die Auflage enthält, dass der Angeklagte sich einer Therapie unterziehen muss, dies kann er falls er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde auch im Gefängnis tun. Folgt er dieses Auflage, wird dies der Möglichkeit - falls er vorher noch nicht straffällig geworden ist und sich dort auch sonst gut benimmt, dass heißt unauffällig ist - einer vorzeitigen Entlassung zu Gute kommen.

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