Was sind die Aufgaben eines Berufsrichters?


Ein Richter oder eine Richterin ist der Träger einer öffentlichen Funktion bei den Gerichten. Dort nimmt der Richter seine Aufgabe entweder als Einzelrichter oder als Mitglied eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers wahr. Hauptaufgabe ist die Rechtsprechung. Dabei fungiert der Richter als neutrale Person und muss in jedem Fall unparteiisch sein. Für die Garantie, dass ausschließlich neutrale Richterinnen und Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Dingen kraft Vorschriften vom Amt des Richters ausgeschlossen sind, beispielsweise bei einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einer der Parteien oder wenn sie selbst Gegenstand des Rechtsverfahrens sind, zudem kann bei der Besorgnis, dass ein Richter nicht unparteiisch ist, also bei potentieller Befangenheit, ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden. Über diesen entscheidet dann ein anderer Richter.

Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung Recht und Gesetz verpflichtet, das garantiert in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz. Ebenso regelt das Grundgesetz, dass die Rechtsprechung immer einem Richter vorbehalten bleibt, egal was ein anderer dazu sagt, der gesetzliche Richter hat das letzte und entscheidende Wort. Berufsrichter befinden sich nicht in einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sui generis, nämlich dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist. Berufsrichter sind meist auf Lebenszeit ernannt, außerdem gibt es Richter auf Zeit und Richter kraft Auftrages, etwa Beamte, die später zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden sollen. Professoren können ebenfalls zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden und sind dann neben ihrem weiterhin ausgeübten Amt als Professor an einer Hochschule als Richter im Nebenamt tätig. Die Ernennung zum Richter erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Der Richter hat sich mit voller Kraft seinem Beruf zu widmen, Nebentätigkeiten sind daher meist unvereinbar, weiterhin muss er den Richtereid ablegen, welcher insbesondere das Mäßigungsgebot, also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet werden, umfasst.

Er hat noch die Pflicht das Beratungsgeheimnis, also über Beratung und Abstimmungen zu schweigen, zu wahren. Ein Richter darf nicht außerdienstlich Rechtsgutachten erstellen und nicht kostenlos Rechtsauskünfte geben. Richter haben dafür einen Fürsorgeanspruch gegen ihren Dienstherren und bekommen ein Salär nach der Bundesbesoldungsordnung R für Richter. Richter besitzen die persönliche und sachliche Unabhängigkeit, ihnen kann keiner reinreden bei der Arbeit, sie müssen keine Weisungen befolgen, haben keine geregelten Arbeitszeiten und können in der Regel auch nicht gegen ihren Willen versetzt werden. Um Richter werden zu können muss man an einer Universität Rechtswissenschaften studieren und das erste Staatsexamen bestehen, danach wird ein Vorbereitungsdienst geleistet, der mit der zweiten Staatsprüfung endet. Da es meist mehr Bewerber als Stellen gibt, sind die zu Einstellung erforderlichen Punktzahlen aus dem Studium sehr hoch angesetzt.

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