Aufbau und Funktion des Bundesgerichtshofes


Der Bundesgerichtshof (abgekürzt auch BGH) in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht auf dem Rechtsgebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und daher auch höchste Instanz im Zivil- und Strafrecht. Außerdem ist der Bundesgerichtshof für das Berufsrecht für Berufe der Rechtspflege zuständig. Der Bundesgerichtshof wurde 1950 gegründet. Nach der Wiedervereinigung sollte der BGH nach Leipzig umziehen, wegen Protesten der Richterschaft ist heute lediglich ein Senat des BGH, nämlich der V. Strafsenat, in Leipzig untergebracht.

Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs werden vom Richterwahlausschuss gewählt und dann vom Bundespräsidenten ernannt. Dieser Richterwahlausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. Er wird einberufen aus den für die Justiz zuständigen Ministerinnen und Ministern der sechzehn Bundesländer sowie anderen 16 Mitgliedern, die vom Deutschen Bundestag gewählt werden und in der Regel, aber nicht unbedingt, Bundestagsabgeordnete sind. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Bundesminister der Justiz. Ist eine Wahl erforderlich, wird der Richterwahlausschuss einberufen. Der Minister der Justiz und die Mitglieder des Wahlausschusses sind dabei grundsätzlich vorschlagsberechtigt. Gewählt werden kann, wer die deutsche Staatsbürgerschaft und die Befähigung zum Richteramt besitzt sowie das 35. Lebensjahr vollendet hat. Sehr oft werden Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Justizdienst der Bundesländer, aber ebenfalls aus Bundes- oder Landesministerien, der Bundesanwaltschaft oder, zumindest manchmal aus den Reihen der Rechtsanwälte gewählt.

Unterstützt werden die Richter von zahlreichen Mitarbeitern, insbesondere sind jedem Zivilsenat drei und jedem Strafsenat zwei wissenschaftliche Mitarbeiter zugeordnet, die die Richter tatkräftig unterstützen. Der Bundesgerichtshof besteht aus 13 Zivilsenaten, 5 Strafsenaten und 8 Spezialsenaten für das Berufsrecht für Berufe der Rechtspflege( z.B. Rechtsanwälte, Notare). Welcher Senat für welche Fälle zuständig ist regelt sich nach dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt beispielsweise, dass der V. Zivilsenat für den Bereich des Sachenrechts, der II. Zivilsenat hingegen für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. Der Erste Strafsenat beispielsweise ist zuständig für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Karlsruhe, Nürnberg, München und Stuttgart sowie Militärstrafsachen und Vergehen gegen die Landesverteidigung. Der dritte Strafsenat ist zuständig für die Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig sowie die Staatsschutzdelikte, deswegen wird er auch als Staatsschutzsenat bezeichnet.

Vertreten wird die Anklage vor den Strafsenaten durch die Bundesanwaltschaft. Die Rechtsanwälte die die Kläger oder Beklagten und die Angeklagten vertreten sind nur am Bundesgerichtshof zugelassen. Ein normaler Rechtsanwalt kann also nicht einfach so vor dem BGH auftreten.

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