Laufbahn des Staatsanwalts und seine Aufgaben


Ein Staatsanwalt ist ein als solcher ernannter Beamter im höheren Justizdienst bei einer Staatsanwaltschaft und damit ist er ein Organ der Rechtspflege. Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat, das heißt wer deutscher Staatsangehöriger ist und ein Jura-Studium mit anschließendem 2-jährigen Referendariat und 2. Staatsexamen überdurchschnittlich gut abgeschlossen hat. Neben der Befähigung zum Richteramt ist ein leeres Vorstrafenregister Voraussetzung, um Staatsanwalt zu werden, es darf keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Straftat vorliegen. Um zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt zu werden muss weiterhin ein dreijähriger Probedienst absolviert werden.

Der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Die Staatsanwälte leiten die Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren. Der Staatsanwalt entscheidet somit, ob er den Beschuldigten wegen einer Straftat vor Gericht anklagt, wenn die Sachlage stichhaltig für eine Straftat spricht. Dies kann durch die Befragung von Zeugen und durch das Sammeln von Beweisen geschehen, aber auch durch ein Geständnis des Verdächtigen. Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde die Vollstreckung der verhängten Strafe. Sie muss also dafür sorgen, dass die im Urteil festgelegte Strafe faktisch durchgesetzt wird. Wird also eine Freiheitsstrafe verhängt ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig, dass der Haftbefehl beantragt wird. Diese Tätigkeit wird allerdings meistens an die bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspfleger übertragen.

Des Weiteren überprüft der Staatsanwalt die polizeilichen Untersuchungsergebnisse, begutachtet notfalls Tatorte, analysiert Akten und vorgetragene Fakten, stellt nötige Durchsuchungsbefehle aus und wägt Argumente, die für als auch gegen den möglichen Täter sprechen, gegeneinander ab. Es sind sowohl Belastungsmaterialien zu sammeln als auch entlastende Umstände zu berücksichtigen. Auch wenn die Polizei Strafverfolgungstätigkeiten ausübt, ist sie lediglich ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, die ihr aufgrund des größeren Personalbestandes und der besseren technischen Ausstattung, wie durch Kriminaltechnik, Funk, Dateien und Sammlungen dient. Die große kriminalistische Erfahrungen spielt auch eine wichtige Rolle bei deren Unterstützung. Ebenso werden die tatsächlichen Ermittlungen auch vom Zoll oder von der Steuerfahndung durchgeführt, zum Teil in der Funktion als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Ermittlungen, die Durchführung der Ermittlungen und ebenso die Anklageerhebung bei hinreichendem Tatverdacht bzw. die Einstellung des Verfahrens bei mangelndem Tatverdacht obliegen allein der Staatanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bestimmt also das gesamte strafrechtliche Vorverfahren. Sie wird deshalb auch "Herrin des Vorverfahrens" genannt. Bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungstätigkeiten kann das Gericht das Hauptverfahren eröffnen. Die Staatsanwaltschaft verliest in der Hauptverhandlung den Anklagesatz und kann während der Beweisaufnahme Fragen stellen, er wirkt also an der Beweisaufnahme mit. Am Ende der Hauptverhandlung hält der Staatsanwalt sein abschließendes Plädoyer.

Wesentliche strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wohnungsdurchsuchung oder Blutentnahmen dürfen nur auf Anordnung eines Richters, im Falle der so genannten "Gefahr im Verzug", also durch die Gefahr eines Verlustes des Beweismittels wegen des zeitlichen Verzuges, der durch die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung mutmaßlich entstehen würde, auch auf Anordnung eines Staatsanwaltes durchgeführt werden. Hierfür ist ein 24 Stunden Bereitschaftsdienst eines Staatsanwaltes notwendig.

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