SA Schenkungsrückforderungen bei Auflösung eines Verlöbnisses


Die Geschenke, welche im Verlaufe einer Ehe gegenseitig gemachte wurden, werden wie jeder andere Gegenstand der Ehegatten auch behandelt. Das heißt, dass eine Aufteilung der Geschenke ebenfalls nach der Hausratsverordnung sowie dem BGB erfolgen.

Die Rückforderung von Geschenken als spezieller Anspruch besteht nur bei der Auflösung eines Verlöbnisses, nicht bei einer Auflösung der Ehe.

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