Was kann man machen, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden?


Das Nachbarrecht ist in Deutschland Sache der Länder. Dies bedeutet, dass es kein umfas-sendes Nachbarrechtsgesetz gibt, welches deutschlandweit Wirkung entfaltet. Vielmehr liegt es in der Kompetenz eines jeden Bundeslandes, ein eigenes Nachbarrechtsgesetz zu erlassen. Aus diesem Grund bestehen in Deutschland auch viele verschiedene Nachbar-rechtsgesetze. Dennoch unterscheiden sie sich nicht gänzlich. Die grundsätzlichen Rege-lungen der jeweiligen Nachbarrechtsgesetze sind sich nämlich sehr ähnlich und umfassen den gleichen Regelungsgegenstand.

Der zehnte Abschnitt des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalen befasst sich mit den Grenzabständen zu Pflanzen. Er sieht verschiedene Regelungen für die Abstände vor. So befasst er sich beispielsweise mit den Grenzabständen gegenüber Bäumen, Sträuchern, Hecken, Baumschulen und Rebstöcken.

Was passiert jedoch, wenn dieser Abstand nicht eingehalten wird? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Nachbarn, nach dem Anpflanzen eine Klage auf Beseitigung der Anpflanzung zu erheben. Durch eine nachträgliche Änderung der Grenze wird die Rechtsmäßigkeit der Grenzabstände jedoch nicht berührt. Das bedeutet, dass eine nachträgliche Änderung der Grenze keinerlei Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Grenzabstandes mehr hat. Dieser Anspruch unterliegt auch nicht der Verjährung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Nachbar sein Leben lang die Möglichkeit hat, diese Klage zu erheben. Vielmehr ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn die Klageerhebung nicht innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren seit der Anpflanzung erhoben wird. Lässt der Grundstücksnachbar einen solchen Zeitraum verstreichen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Anpflanzung ihn derart beeinträchtigt, dass er dagegen vorgehen kann. Ansonsten hätte er seinen Anspruch auf Beseitigung bereits in den letzten sechs Jahren geltend gemacht.

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