MT Die Straftaten im Amt und ihre Folgen


Die Beamten, die Soldaten und die Richter stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Die Treue des Staates ihnen gegenüber ist für viele Menschen der Grund in das Dienstverhältnis eines Beamten einzusteigen. Allerdings verlangt der Staat auch, dass ihm gegenüber die Treue gehalten wird und dass die Beamten die Gesetze, insbesondere die Strafgesetze beachten und diese auch nicht verletzten. Tun sie es doch, so werden sie auch entsprechend schärfer bestraft. Diese Straftaten nennen sich dann die Straftaten im Amt.

Damit es für die Beamten vorsehbar wird und eine Strafbarkeit nicht ausufert, begrenzt der Gesetzgeber und schafft so etwas wie eine Liste von Taten, die bei Begehung im Dienst oder im Zuge des Dienstverhältnisses entsprechend geahndet werden. Zunächst ist aber zu fragen, was genau ein Soldat, ein Beamter oder ein Richter ist. Ein Soldat ist eine Person, die in den deutschen Streitkräften, also in dem militärischen Teil der Bundeswehr tätig ist und daher dem Soldatengesetz unterliegt. Als Richter sind in diesen Fällen sowohl die Berufsrichter als auch die ehrenamtliche Richter, beispielsweise die Schöffen an den Strafgerichten gemeint. Zu den Beamten zählen die zu Beamten ernannten Personen. Auch die Notare, die parlamentarischen Staatssekretäre oder gar die Minister sind ebenso in einem solchen Amt. Aber auch ein Angestellter einer Behörde oder ein Angestellter einer staatlichen Stelle kann wegen Straftaten im Amt bestraft werden, wenn er als Repräsentant einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung auftritt und wenn er in diese Funktion bestellt wurde, was allerdings zumeist mit seiner Anstellung bereits geschehen ist. Die Rechtsprechung hat sogar schon einmal einen Geschäftsführer einer kommunalen Einrichtung des Privatrechts entsprechend bestraft. DesWweiteren haben die höchsten Strafrichter der Bundesrepublik bereits darauf erkannt, dass die Boten, die Praktikanten oder die Schreibkräfte einer Behörde sich entsprechend strafbar machen können, wenn sie dort beschäftigt werden oder zumindest für diese durch einen entsprechenden Auftrag tätig werden.

Besonders in der Bevölkerung bekannt ist die Straftat der Bestechung. Um sich wegen einer solchen Straftat schuldig zu machen, muss der Beamte eine Diensthandlung während seiner Dienstausübung begangen haben, die demjenigen der jemand anderen besticht einen klaren Vorteil bringt. Eine Diensthandlung ist eine Handlung, die zu den dienstlichen Pflichten des Amtsträgers gehört und von diesem in dienstlicher Eigenschaft durchgeführt wird, beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen in einer Behörde oder die Notenvergabe in einer staatlichen Schule.

Ein Vorteil ist in diesem Zusammenhang eine Zuwendung, auf welche die begünstigte Person keinerlei Anspruch hat und die wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv verbessert. Beispiele sind dabei das Aushändigen von Geld- oder Sachleistungen, die Buchung von Reisen oder auch eine Bewirtung in einem Restaurant. Die Tathandlugen der Bestechung sind auf der Amtsträgerseite: das Fordern, das sich Versprechenlassen oder das Annehmen von diesen Zuwendungen. Strafbar ist übrigens dabei auch das Behalten von den Gegenständen, die man erhalten hat ohne von der Bestechung zu wissen, sobald man dann doch davon erfährt. Die Tathandlung auf der Geberseite ist das Versprechen, das Anbieten oder das Gewähren der Zuwendungen. Erforderlich hierfür ist dann auch eine sogenannte Unrechtsvereinbarung. Beispielsweise das Gewähren einer besseren Note, der Zuschlag für eine Baumaßnahme oder das Genehmigen eines eigentlich nicht genehmigungsfähigen Bauantrages. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Beamten gar nichts annehmen dürfen, denn kleine Sachen wie beispielsweise Werbegeschenke oder eine Einladung zu Kaffee und Kuchen dürfen durchaus von ihnen angenommen werden. Es wäre ja auch schlimm, wenn man durch solche Vorschriften Beamte von jeder Art des Soziallebens ausschließen würde und ein Lehrer, der mal zum Kaffee eingeladen wird, Gefahr läuft deshalb auch noch bestraft zu werden.

Zur Strafbarkeit wegen einer solchen Tat setzt dann das Gericht noch die Absicht voraus. Außerdem kann die Behörde auch bestimmte Annahmen von Zuwendungen theoretisch gestatten, dann handelt der einzelne Beamte straflos. Die Behörden in Deutschland sind sehr strikt mit der Bekämpfung von Korruption und haben zumeist auch eigene, als Korruptionsbeauftragte, tätige Beamte.

Auch die Rechtsbeugung ist in der Gesellschaft eine relativ bekannte Straftat. Der Schutzzweck der Strafnorm ist der Schutz der Rechtspflege vor den Angriffen von innen. Ebenso soll die Unparteilichkeit der Berufsrichter und der ehrenamtlichen Richter geschützt werden. Als Täter kommen neben den Richtern aller Art auch die Rechtspfleger oder die Staatsanwälte in Betracht, nicht aber die Polizisten oder die Verwaltungsbeamte. Diese müssen in einer Rechtsangelegenheit, in welcher sich mehrere Parteien gegenüberstehen, handeln. Die Tathandlung dabei ist das „Beugen des Rechts“ also das absichtliche Fehlinterpretieren und Fehlanwenden bei weiter Überschreitung der den Richtern zustehenden Kompetenzen. Für eine Strafbarkeit müssen sie den Bogen also deutlich überspannen. Als Taterfolg, also als Ergebnis der Tat muss eine Verschlechterung zu Ungunsten einer der beiden Parteien oder eine Verbesserung zu Gunsten einer der Parteien stehen.

Die Körperverletzung im Amt ist an eine normale Körperverletzung geknüpft und stellt eine strafschärfende Qualifikation dar, diese muss in Verbindung mit der Amtsführung des Beamten, des Soldaten oder des Richters stehen, die bloße Zeitgleichheit reicht allerdings nicht aus. Wenn beispielsweise der Beamte eines Kraftfahrzeugkennzeichenstelle dem vorsprechenden Bürger mit der Faust ins Gesicht schlägt, weil dieser ihm Zuhause immer Abfall in den Garten wirft, so liegt zwar eine Körperverletzung während der Dienstzeit und sogar am Dienstort vor, aber jedoch keine Körperverletzung im Amt. Den verbeamteten Ärzten kann man übrigens auch bei Behandlungsfehlern keine Strafbarkeit im Amt zukommen lassen, da laut dem Bundesgerichtshof der innere Zusammenhang fehlt. Allerdings reicht die Anstiftung oder die Beihilfe aus, um zu einer Strafbarkeit im Amt zu gelangen. Ebenso werden die Amtsträger bestraft, welche Gebühren erheben zu denen sie nicht befugt sind oder die viel zu hoch sind. Auch das Falschbeurkunden stellt eine Amtsstraftat dar, denn der Staat ist darauf angewiesen, dass die Beamten immer richtig und korrekt beurkunden.

Abschließend ist auch Geheimnisverrat jeder Art strafbar, die Beamten sollten also über bestehende Geheimnisse immer schweigen und diese nicht leichtfertig weiter erzählen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Beamten und die Richter bei vorsätzlichen Straftaten mit einer verhängten rechtskräftigen Verurteilung von mindestens einem Jahr Gefängnis in der Regel aus dem Dienst ausscheiden, was auch zur Folge hat, dass die Pensionsansprüche verfallen. Auch bei Urteilen mit einer geringeren Strafe stehen dem Dienstherrn Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung, welche teilweise auch sehr empfindliche Folgen für den Beamten, für den Richter oder für den Soldaten darstellen können. Für die Soldaten ist insbesondere die Wehrdisziplinarordnung einschlägig, welche auch die Degradierung oder sogar eine mehrjährige Beförderungssperre vorsieht.

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