Aufgaben des Nachlassverwalters


Der oder die Erben können ihre Haftung durch eine Nachlassverwaltung auf den Nachlass beschränken. Sollte der Erblasser Verbindlichkeiten hinterlassen haben, so wollen diese erst mal von dem Erbe bezahlt werden. Um nicht noch mit dem Privatvermögen zu haften, können die Erben eine Nachlassverwaltung bestellen, die dann diese Verbindlichkeiten von dem Nachlass tilgt.

Nach dem Tod einer Person müssen sich die Gläubiger dieser Person beim Nachlassgericht eintragen. Nun sind die Verbindlichkeiten des Erblassers, also des Verstorbenen, bekannt und müssen von den Erben bezahlt werden.

Nicht selten sind die Schulden eines Erblassers sehr unübersichtlich und schlecht einsehbar. Um dieser Situation Herr zu werden kann der Erbe beim Nachlassgericht einen Verwalter beantragen, der in richtiger Reihenfolge die Gläubiger mit dem hinterlassenen Vermögen bedient.

Der Nachlassverwalter ist mit der Aufgabe eines Insolvenzverwalters zu vergleichen. Beide sind um die Begleichung offenstehender Rechnungen bemüht. Bei der Nachlassverwaltung ist oftmals jedoch keine Zahlungsunfähigkeit gegeben.

Nachdem die Nachlassverwaltung durch das Gericht bekannt gegeben worden ist, übernimmt der Nachlassverwalter zunächst die Verwaltung des Erbes. Erst wenn alle Verbindlichkeiten mit dem Nachlass getilgt werden können, kann der Rest an den/die Erben herausgegeben werden.

Sollte der Nachlass nicht ausreichen um die Verbindlichkeiten zu bezahlen endet die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren wird eröffnet. In diesem Verfahren werden alle Gläubiger anteilmäßig bedient. Die höchsten Forderungen werden auch mit dem größten Anteil bedient.

Der Nachlassverwalter kann ebenfalls eine angemessene Vergütung für seine Arbeit verlangen. Diese kann entweder vom restlichen Nachlass bezahlt werden oder muss von den Erben getragen werden.

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