Verwaltung der Erbmasse

Sie sind Erbe geworden und wissen nicht, ob Ihnen nun die gesamte Erbmasse zusteht oder ob Sie weitere Personen auszahlen müssen? Grundsätzlich besteht im Erbfall häufig die Gefahr von Zahlungsansprüchen anderer Personen. Zunächst ist an die Miterben zu denken. Welche Ansprüche haben sie? Wann können sie diese geltend machen? Ferner stellt sich die Frage, ob Sie selbst sich um die Verwaltung der Erbmasse kümmern müssen. Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Testamentsvollstrecker bestellen? Und wo ist der Unterschied zum Nachlassverwalter? Aus welchen Gründen kann dieser bestellt werden und was genau tut der Nachlassverwalter überhaupt? Materialien zu diesem Thema finden Sie in dem Abschnitt „Verwaltung der Erbmasse“.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel