Was sind die Aufgaben des Nachlassverwalters?


Der Nachlassverwalter dient der Verwaltung eines Nachlasses und der Tilgung bestehender Verbindlichkeiten. Meist wird ein Nachlassverwalter immer dann beauftragt, wenn die Erbschaft unübersichtlich ist oder die Verbindlichkeiten der gestorbenen Person sehr zahlreich sind. Das Nachlassverfahren hat für den Erben einen Haftungsvorteil. Während er ohne das Verfahren voll für die Verbindlichkeiten haften würde, ist diese im Verfahren auf den Nachlass beschränkt. Das Privatvermögen des Erben wird also nicht angetastet.

Zunächst wird die Nachlassverwaltung von dem/den Erben oder auch einem Gläubiger beim Nachlassgericht beantragt. Wenn das Verfahren eröffnet wird, beauftragt das Gericht einen Nachlassverwalter mit der Durchführung des Verfahrens.

Nach der Beauftragung und Eröffnung des Verfahrens beginnt der Nachlassverwalter mit seiner Arbeit. Gesetzlich ist vorgesehen, dass er ab diesem Zeitpunkt die Verwaltung des Nachlasses übernimmt. Das bedeutet, dass der Erbe die Verfügungsgewalt über den Nachlass verliert. Er darf fortan während des Verfahrens nicht mehr über Gegenstände oder das Vermögen verfügen. Sollte der Erbe sich an diese Regelung nicht halten so sind alle getätigten Rechtsgeschäfte ab diesem Zeitpunkt unwirksam.

Der Nachlassverwalter wird zunächst versuchen einen Überblick über den Nachlass zu bekommen. Um dies zu erleichtern ist es dem Erbe möglich bereits beim Nachlassgericht eine von ihm verfasste Inventarliste einzureichen. Diese Liste wird dann den Gläubigern gegenüber veröffentlicht. Sie dient dazu die Zahlungsfähigkeit des Erben einschätzen zu können. Ebenso erklärt der Erbe, dass er nur die Posten zur Verfügung hat, die auch auf der Liste stehen. Sollte keine Inventarliste eingereicht worden sein, so muss der Nachlassverwalter in eigener Initiative den Wert des Nachlasses festlegen.

Nachdem der Nachlassverwalter den Wert es Nachlasses festgelegt hat, kann er zu seiner eigentlichen Aufgabe übergehen. Sämtliche Verbindlichkeiten des Erblasser, also des Verstorbenen, müssen nun getilgt werden. Ziel der Arbeit ist es die hinterlassenen Schulden vollständig zu bezahlen.

Meist ist diese Aufgabe nicht einfach zu erfüllen, da die Gläubiger bereits weitere rechtliche Schritte unternommen haben. Es handelt sich nämlich zumeist um längst fällige Verbindlichkeiten, die nun bezahlt werden müssen. Der Nachlassverwalter muss sich nun mit den Gläubigern auseinandersetzen und die Vermögensgegenstände des Nachlasses verteilen. Auch sind Zwangsvollstreckungen an Gegenständen des Nachlasses nicht selten. Eine Zwangsvollstreckung findet immer dann statt, wenn der Gläubiger nicht befriedigt wurde und infolgedessen einen sogenannten „Titel“ erwirken konnte. Dieser ermächtigt ihn einen Gerichtsvollzieher zu schicken, um Gegenstände des Schuldners zu pfänden. Sollte eine Zwangsvollstreckung bei Gegenständen des Erblassers, also des Verstorbenen, durchgeführt werden, ist es Aufgabe des Nachlassverwalters den Gegenstand herauszugeben und zur Versteigerung frei zu geben.

Die Aufgabe des Nachlassverwalters endet mit der vollständigen Bezahlung aller Schulden des Erblassers. Erst wenn diese Aufgabe erfüllt ist, kann der Erbe über den restlichen Nachlass verfügen.

Wenn der Wert des Nachlasses nicht ausreicht um alle Verbindlichkeiten zu erfüllen, ist die Aufgabe des Nachlassverwalters ebenfalls beendet. Er ist nämlich folgend dazu verpflichtet das Nachlassverfahren zu beenden und das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Dieses wird dann von einem Insolvenzverwalter geleitet.

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