Die uneidliche Falschaussage und ihre Strafbarkeit


Dieses Gesetz, welches die falsche uneidliche Aussage vor Gericht regelt, wird dafür gebraucht, dass man die Wahrheit in einem Prozess findet und dass jemand, der als Zeuge oder als Sachverständiger etwas falsch aussagt oder sogar vor Gericht lügt, auch für seine falsche Aussage bestraft wird. Diese Norm dient also auch den betroffenen Opfern und der Öffentlichkeit, denn dadurch wird die Chance, dass man den oder die wahren Täter findet, erhöht und er wird so für seine begangenen Taten auch bestraft. Besonders wichtig ist dies ja beispielsweise bei Mördern, denn würden diese durch eine falsche Aussage weiter in Freiheit bleiben und ein anderer würde für eine Tat bestraft werden, die er ja gar nicht begangen hat, so stellt dies auch eine enorme Gefahr für die Menschheit dar, denn der durchaus gefährliche Täter befindet sich ja in Freiheit und nicht in Haft, also dort wo er eigentlich hingehört, und kann so noch weitere schlimme Straftaten begehen.

Unter einer Aussage versteht man zunächst ausschließlich die Wiedergabe von äußeren oder von inneren Tatsachen bei Zeugen in einem Gerichtsverfahren. Ein Beispiel für eine äußere Tatsache ist es, wenn jemand behauptet er hätte etwas gesehen, gehört oder wahrgenommen hat. Eine innerer Tatsache wiederum entspricht es beispielsweise, wenn jemand sich an nichts mehr erinnern kann weil er so große Angst hatte. Schlussfolgerungen, Werturteile oder Vermutungen von Zeugen fallen bei Zeugen nicht unter innere oder äußere Tatsache, jedoch spielen gerade diese bei den Sachverständigen, die ja auch von dem Tatbestand der falschen uneidlichen Aussage erfasst sind, eine große Rolle.

Einer falschen uneidlichen Aussage macht sich derjenige strafbar, der vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle, eben als Zeuge oder als Sachverständiger etwas falsch und somit unrichtig aussagt. Dieser Straftatbestand ist jedoch nur dann erfüllt, wenn der Täter vor einem inländischen, staatlichen Gericht oder vor einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, etwas falsch aussagt. Der Adressat der Falschaussage muss somit ein Gericht oder etwas ähnliches sein, nicht beispielsweise eine Behörde oder ein Amt. Keine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle ist außerdem die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Somit ist es völlig unerheblich für den Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage, ob man gegenüber Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft die Wahrheit sagt. Man könnte sich allerdings, wenn man bei solchen Stellen etwas falsches sagt und sich somit die ganzen Ermittlungen, die den Fall betreffen verzögern wegen einer Strafvereitelung, wegen übler Nachrede, wegen einer Verleumdung oder wegen dem Vortäuschen einer Straftat strafbar machen. Deshalb sollte man sich, nichts desto trotz, vorher genau überlegen ob man bei einem Verhör durch die Polizei nicht doch die Wahrheit sagt. Desweiteren muss es sich außerdem, obwohl hier gerade ein strafrechtlicher Straftatbestand behandelt wird, nicht um ein Strafgericht handeln. Es kommt somit auch ein Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht und Finanzgericht für eine falsche uneidliche Aussage in Betracht.

Ein Täter für eine uneidliche Falschaussage kann man nur werden, wenn man eben als Zeuge oder als Sachverständige etwas falsch aussagt. Die falschen Aussagen eines Angeklagten, eines Zuschauers oder der Parteien im Zivilprozess sind somit für eine Strafbarkeit wegen einer uneidlichen Falschaussage unerheblich. Der Gegenstand einer falschen uneidlichen Aussage kann nur der sein, der auch der Gegenstand der Vernehmung ist, dass heißt wiederum, sagt jemand etwas aus, das aber eben nicht der Gegenstand einer Vernehmung ist, so kann diese Aussage auch nicht zu einer Strafbarkeit wegen einer uneidlichen Falschaussage führen. Lügt also beispielsweise jemand, wenn er eine Aussage zu einer Tat, die er beobachtet hat, macht und gibt er dabei an, dass er die Tat beobachtet hat, weil er gerade joggen war, obwohl er sich aber gerade mit seiner Geliebten vergnügt hat als er die Tat gesehen hat, so ist dies unerheblich, denn er sagt ja die Wahrheit zu der Tat die er gesehen hat und somit hilft er ja den Ermittlungen, denn diese können vorwärts gehen.

Die Frage danach, wann eine Aussage falsch ist, ist sehr umstritten. Nach der herrschenden Theorie, die auch am meisten vertreten wird, ist eine Aussage dann falsch, wenn sie im Widerspruch zur tatsächlichen Wirklichkeit steht. Ein Beispiel hierfür ist es, wenn der Täter A das Opfer B beklaut und der C, welcher die Tat zufällig beobachtet hat nun im Anschluss als Zeuge vor Gericht behauptet, sein Nachbar D habe den B bestohlen, obwohl er ja genau weiß dass der A der Täter ist.

Auch hier muss der Täter, wenn er sich wegen einer uneidlichen Falschaussage strafbar gemacht hat, die Tat und die Tatausführung auch tatsächlich gewollt haben. Er muss also vorsätzlich gehandelt haben.

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