Was sind Straftaten gegen die militärische Pflichten?


Der Militärdienst bringt besondere Aufgaben und Situationen mit sich, die nur in ihm auftreten können und bei unsachgemäßer Ausführung folgen eintreten können, die nur sehr schwer wieder rückgängig gemacht werden können. So ist es beispielsweise wichtig, dass Meldungen an Vorgesetzte richtig und vollständig weitergegeben werden, damit die Truppenführer die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Jeder, der schon einmal stille Post gespielt hat, weiß was am Ende herauskommt, wenn man sich nicht konzentriert und konsequent an eine Weitergabe hält. Wer also bei der Bundeswehr falsche Angaben macht oder falsche Meldungen wider besseren Wissen nicht korrigiert, kann bestraft werden. Auch wer eine solche nicht richtig übermittelt, weil er sich nicht konzentriert hat und sich dadurch eine Schwere Folge für die Sicherheitssituation der Bundeswehr oder gar der Bundesrepublik Deutschland ergibt, kann bestraft werden. Ebenso wer Meldungen, die wichtig sind, unterlässt. Der militärische Grundsatz „ Melden macht frei- und belastet die Vorgesetzten“ wird daher meist streng eingehalten.

Auch den militärischen Wachdienst treffen erhöhte Pflichten. So muss der Wachvorgesetzte seine Wachen überwachen. Wer seinen Postenbereich oder seinen Streifenweg verlässt kann bestraft werden. Natürlich wird auch der Soldat bestraft, der sich außerstande setzt, seinen Wachdienst zu verrichten. Auch gelten hier besondere Regeln zur Befolgung von Befehlen. Wachbefehle sind streng einzuhalten. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften der Bundeswehr, welche den Wachdienst regeln, als Befehl anzusehen sind.

Beispielsfälle:
1.: Oberleutnant O ist Offizier vom Wachdienst, er hat aber wegen des schlechten Wetters keine Lust auf Rundgänge, sonder schläft lieber den ganzen Tag auf seiner Stube.
2.: Obergefreiter S ist als Torposten vor der Kaserne eingeteilt. Ihm ist es in der frühen Nacht aber zu kalt, so dass er sich lieber in das Gebäude der 1. Kompanie begibt um sich dort nach dem aktuellen Stand des Länderspieles zu erkundigen.
3.: Gefreiter G hat wegen eines Fußballländerspieles keine Lust auf Wache und trinkt mittags ein paar Schnäpse. Er kann also seinen Wachdienst am Abend nicht antreten.
4.: Die Wachvorschrift regelt den Anzug des Wachsoldaten. Stabsunteroffizier S zieht es aber vor, im Sportanzug den Wachdienst zu verrichten, da ihm das bequemer erscheint. In der Nacht wird die Kaserne angegriffen, er kann aber nicht verteidigen, da dies sich mit Badeschlappen als unmöglich erweist.

Auch rechtswidriger Waffengebrauch der Dienstwaffen kann mit Gefängnis bestraft werden, wenn beispielsweise Bataillonskommandeur B lieber ein G36 zur Jagd mitnimmt als sein privates Jagdgewehr. Zum Glück ist die Disziplin in Deutschland groß und solche Fälle sehr selten. Daher kann man sich auch mit lustigen Beispielsfällen erheitern, die dieses Rechtsgebiet nicht trocken erscheinen lassen.

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