MT Was bedeutet unerlaubte Entfernung von der Truppe beim Militär und ist es strafbar?


Der Wehrstraftatbestand der unerlaubten Entfernung umfasst die vorsätzliche oder fahrlässige Abwesenheit von mehr als drei Kalendertagen oder das Verlassen seines Truppenteils oder seiner militärischen Dienststelle, ohne die Absicht zu fordern, sich dauerhaft oder für die Dauer eines bewaffneten Einsatzes dem Wehrdienst zu entziehen oder das Wehrdienstverhältnis gar zu beenden.

Auch wird bestraft, wer außerhalb von Deutschland von seinem Truppenteil oder seiner militärischen Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, sich bei der Einheit, einem anderen Truppenteil der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise einer Botschaft, innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Beispielsfall: Oberfeldwebel K ist Sanitätsfeldwebel auf dem Balkan. Bei einer Besorgungsfahrt, die er aufgrund der guten Sicherheitslage alleine durchführt, erleidet das Fahrzeug eine Panne. Der örtliche Kfz-Mechaniker M bietet seine Hilfe an, da er den Oberfeldwebel des Roten Kreuzes auf dem Fahrzeug für einen Arzt der Bundeswehr hält. K bleibt daraufhin eine Woche bei M, heilt dort die gesamte Verwandtschaft des M und lässt sich den Dank der Bürger entgegenkommen. Allerdings meldet er sich nicht bei seiner Dienststelle, welche ihn mit Suchkommandos sucht. Auch nach seiner Rückkehr zur Truppe wird ein Verfahren fällig. Er hätte sich einfach melden müssen, dies ist eine Grundpflicht des Soldaten, dass er Vorkommnisse und seinen Verbleib meldet. Zuhause müssen schließlich seine Angehörigen umgehend informiert werden, wenn mit dem Oberfeldwebel im Auslandseinsatz etwas nicht in Ordnung sein sollte.

Die Rechtsprechung erkennt übrigens ab der fünften unerlaubten Abwesenheit oftmals auf Fahnenflucht, was eine höhere Höchststrafe zur Folge hat. Ist jemand nicht zu seinem Truppenteil zurückgekehrt oder tritt seinen im Einberufungsbescheid angeordneten Dienst nicht an, so wird der Feldjägerführer des zuständigen Wehrbereichskommandos informiert. Dieser lässt dann die Feldjäger seiner nachgeordneten Feldjägerdienstkommandos nach dem Soldaten suchen. Diese finden diesen in der Regel auch und führen ihn wieder oder erstmals seinem Truppenteil zu. Früher, also insbesondere zu Zeiten des Kalten Krieges, war dies ein gängiges Delikt. Zahlreiche Feldjäger gingen jeden Montag auf Suche nach Grundwehrdienstleistenden, die nicht mehr aus dem Wochenende zurückkamen. Bei manchen steckte ein persönliches Schicksal, wie ein schwerer Autounfall, dahinter, bei den meisten aber wohl eher private Gründe.

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