Merkmale der Straftaten gegen die Landesverteidigung


Bestraft wird hier beispielweise, wer sich als Bürger dem Wehrdienst entzieht, indem er sich selbst verstümmelt. Auch wer einem anderen dabei hilft, sich selbst zu verstümmeln, macht sich einer Straftat gegen die Landesverteidigung strafbar. Bestraft wird auch, wer eine Untauglichkeit für nur eine gewisse Zeit herbeiführt, indem er zum Beispiel absichtlich die Treppe hinunter fällt und sich dabei einen Arm bricht, so dass er nun für einige Zeit für den Wehrdienst aufgrund seiner Verletzung untauglich ist.

Ein Beispielsfall hierzu ist es, wenn die Abiturienten A und B nach der langen Gymnasialschulzeit keine Lust haben, jetzt auch noch ihren Wehrdienst abzuleisten. Sie schneiden sich daher beide gegenseitig den kleinen Zeh ab und werden bei der Musterung nun als Untauglich befunden, allerdings ordnet der Musterungsarzt noch weitere Untersuchungen an, da er den Braten bereits riecht. Die Sache kommt anschließend ans Licht und A und B werden bestraft. Eine Abwandlung für das Abschneiden des Zehs wäre zum Beispiel eine Sportverletzung, die wieder verheilt, beide aber vor der Einberufung bewahrt.

Bestraft wird desweiteren auch, wer sich durch eine Täuschung vom Wehrdienst entzieht, sei es durch gefälschte Atteste, durch vorgetäuschte Krankheiten und Ängste, wie beispielsweise der Platzangst oder aber auch durch das Vortäuschen, man sei werdender Vater oder sonst in irgendeiner Weise unabkömmlich, was in Wahrheit aber gar nicht der Wahrheit entspricht. Hier ist bei allen Fällen bereits der Versuch strafbar, um so Versuche gleich im Keim zu ersticken.

Bestraft wird auch, wer eine Störpropaganda gegen die Bundeswehr verbreitet, die geeignet ist, die Moral und die Dienstbereitschaft in der Truppe zu untergraben oder gar zu zerstören. Dazu gehören unter anderem auch die Verbreitungen von Unwahrheiten, um der Bundeswehr zu schaden. Wer an den Verteidigungsmitteln der Bundeswehr oder des Zivilschutzes sogar Hand anlegt, um diese im Rahmen von Sabotagehandlungen zu stören, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Beispiele:
Der Oberfeldwebel O ist im Auslandseinsatz in Afghanistan und hält nichts mehr von gefährlichen Patrouillen. Deshalb beschädigt er absichtlich einige Panzerfahrzeuge seiner Einheit. Die Fahrten fallen bis zur Reparatur aus und O hat sich somit strafbar gemacht.

Der Bürger B hat was gegen Atomkriege. Er ist der Meinung, dass man sich auch davor nicht schützen sollte. Deshalb zerstört er die Elektrik eines öffentlichen Schutzraumes. Ein paar Wochen später wird dieser benötigt, um Bürger einer anderen Stadt aufzunehmen, weil bei denen ein schweres Hochwasser im Gange ist. Leider ist dieser nun, aufgrund der zerstörten Elektrik, völlig unbrauchbar. Die Bürger müssen nun anderweitig verbracht werden, was bei einer älteren Person einen schweren Kreislaufzusammenbruch auslöst. Hier hat sich B nun einer Straftat gegen die Landesverteidigung strafbar gemacht, da er absichtlich die Elektrik des Schutzraumes zerstört hat, so dass dort keine Menschen unterkommen konnten.

Der Student S hält nicht viel von der Bundeswehr, deshalb steckt er einen Apfel in das Rohr der Bordkanone eins Panzers, der auf einer Raststätte parkt. Beim Übungsschießen am nächsten Tag wird dies übersehen, worauf der Panzer in Flammen aufgeht. Auch hier hat sich S strafbar gemacht, denn hat an einem Verteidigungsmittel der Bundeswehr Hand angelegt und dieses so zerstört.

Auch ein sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst gegen die Bundeswehr wird bestraft. Der militärische Abschirmdienst, der Geheimdienst der Bundeswehr, versucht stets geheimdienstliche Aktivitäten gegen die Bundeswehr zu unterbinden. Verboten ist es, Dinge, Gegenstände, Daten oder sonstige für die Bundeswehr potentiell schädliche Erkenntnisse auszukundschaften und diese gegen die Bundesrepublik Deutschland zu verwenden. Verboten ist dabei auch in diesem Sinne Fotographien oder Filme zu drehen, auf denen militärische Anlagen oder Einrichtungen zu sehen sind. Auch das Anfertigungen von Beschreibungen und Skizzen von Waffen und militärischen Anlagen, um der Bundeswehr zu schaden, ist verboten und wird bestraft.

Verboten ist es auch, ohne Erlaubnis Luftbilder von Kasernen oder anderen militärischen Anlagen zu machen. Wer deutsche Staatsbürger für einen Wehrdienst in andere Streitkräfte abwirbt oder dies zumindest versucht, kann bestraft werden. Wenn beispielsweise ein Amerikanischer Truppenwerber Deutsche für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika anwerben wollen würde, so könnte er dafür angeklagt und bestraft werden. Das Gleiche gilt für militärähnliche Einrichtungen, wie Fremdenlegionen oder paramilitärische Organisationen, wie es sie auf dem Balkan gab. Gegenstände, die mit den vorangegangenen Straftaten in Verbindung stehen, insbesondere also auch Filme und Fotoaufnahmen, können eingezogen werden.

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