Was sind Straftaten gegen die Pflichten von Untergebenen?


Das Militär ist seit jeher ein Gebilde mit einer starren Hierarchie, dort gibt es verschiedene Laufbahnen und Dienstgradgruppen, welche anderen vorgesetzt oder untergeben sind. Untergebene treffen dabei besondere Pflichten. Wenn sie diese verletzten, kann das ein Dienstvergehen darstellen oder aber auch eine Wehrstraftat nach dem Wehrstrafgesetzbuch.
Wer durch Ungehorsam gegenüber einem Vorgesetzten auffällt und sich dadurch schwere Folgen ergeben, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, in schweren Fällen gar bis zu fünf Jahren. Was ein Vorgesetzter ist, regelt die Vorgesetztenverordnung. Wer einen Befehl nicht befolgt, indem er sich mit Worten oder Taten dagegen auflehnt, kann wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden. Auch wer sich weigert einen Befehl zu befolgen, kann bestraft werden, wenn dieser zuvor wiederholt wurde.

Beispiele: Gefreiter G weigert sich seine Stube zu reinigen, obwohl Stabsunteroffizier S es ihm erneut befohlen hat. Er kann wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt werden. Auch wenn G sich dadurch der Befolgung des Befehls entziehen würde, indem er anstelle zu Reinigen vor dem Kompaniegebäude eine Zigarette raucht oder dem Stabsunteroffizier sagen würde, dass er es selber machen solle, würde er sich strafbar machen.

Wer hingegen durch Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit einen Befehl nicht verfolgt und dennoch eine schwere Folge für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland eintritt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Problematisch sind immer die Fälle, in denen der Untergebene davon ausgeht selbst eine Straftat zu begehen, wenn er den Befehl ausführen würde. Aufgrund des recht jungen Lebensalters der meisten Untergebenen treten hier öfters Probleme auf.

Wer einen Vorgesetzten bedroht, zu einer bestimmten Diensthandlung mit Gewalt oder der Drohung mit Gewalt nötigt oder gar den Vorgesetzten tätlich angreift, kann mit einer Haft von bis zu drei Jahren in einer zivilen Justizvollzugsanstalt bestraft werden

Rotten sich mehrere Soldaten zusammen, um mit gemeinsamen Kräften gegen Vorgesetzte mit Gewalt oder sonstigen Drohungen vorzugehen, so spricht man von Meuterei. Jeder Teilnehmer einer solchen Straftat kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Anführer der Meutereigruppe können sogar mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Meutereien kommen in der heutigen Zeit selten bis gar nicht mehr vor, da die Soldaten die Möglichkeiten haben sich zu beschweren oder Vertrauensmänner bis in höchste Kommandoebenen zu entsenden. Außerdem stehen Soldaten Mitbestimmungsrechte im Bezug auf die Dienstgestaltung und die Unterkunfts- und Verpflegungssituationen zu.

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