Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Angriffskrieg vorbereitet und dabei die Gefahr schafft, dass Deutschland in einen Krieg verwickelt wird, wird mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe bestraft, in jedem Fall ist seine Strafe nicht unter zehn Jahren. Will also ein Politiker oder ein hoher Militär einen Krieg beginnen, so sieht dieses Gesetz vor, dass er festgenommen wird und entsprechend bestraft wird. Selbst das Aufstacheln zu einem solchen Krieg in Versammlungen oder gar mit Druckschriften wird, wenn auch nicht so stark, bestraft. Auch mit lebenslanger Haft wird bestraft, wer die Freiheitlich Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik oder den Bestand der Bundesrepublik gefährdet. Dasselbe gilt, wenn man diese Straftat gegen ein anderes Land ausübt. Wer also in einer Schrift dafür wirbt, dass das Elsass oder ein Teil Polens wieder zu Deutschland werden solle, macht sich strafbar. Die Nachbarländer sind in jedem Falle und von jedem Bundesbürger anzuerkennen.
Diese Vorschriften sichern den Zustand des Friedens in Deutschland und schützen den Bestand unserer Bundesrepublik, ebenso werden aber auch die Nachbarländer vor etwaigen Ansprüchen einzelner, welche sich vielleicht in einer Partei oder einer politischen Gruppen organisieren, geschützt. Gerade im Hinblick auf das historische Erbe der Bundesrepublik, ist dies eine weise und richtige Einrichtung. Von deutschem Boden gingen in der Geschichte bereits einige Angriffskriege aus. Das soll in der Zukunft auf keinen Fall mehr geschehen.
Problematisch wird diese Vorschrift natürlich dann, wenn man in einem militärischen Bündnis, wie die NATO eine ist, agiert. Die Politiker werden oftmals von Bürgern angezeigt, wenn sie Angriffe im Einsatzland anordnen, dulden oder nachher auch genehmigen und sie für politisch angemessen begutachten. Wer eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene und als verfassungswidrig erklärte politische Partei weiterführt oder sich als Mitglied einer solchen betätigt, wird bestraft.
Der Sinn ist es hier, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes durchzusetzen. Wenn dieses eine Partei oder eine Nachfolgeorganisation einer solchen für verfassungswidrig erklärt, dann soll diese auf deutschem Boden auch nicht mehr agieren dürfen. Dasselbe gilt für Verstöße gegen das Vereinigungsverbot, also das Verbot, verfassungswidrige Vereine und Parteien zu gründen. Hier ist auch jeweils bereits der Versuch strafbar. Wer Propagandamittel verbotener Organisationen verbreitet wird ebenso bestraft. Gerade Gruppen des rechten Spektrums treten mit diesen in Erscheinung und so mancher wurde auch schon deshalb bestraft. Darunter fällt das Verwenden und Verbreiten von verfassungswidrigen Symbolen und auch der Handel damit. Gerade auch das Internet ist hierbei ein großer Tatort, hier werden Symbole zur Schau gestellt und auch Handel unternommen. Teilweise kann man hier nämlich grundgesetzfeindliche Symbole im Ausland online bestellen und sich zuschicken lassen. Hier ist besonders der bundesdeutsche Zoll gefragt, entsprechende Sendungen abzufangen.
Wer den Bundespräsident oder den Deutschen Staat oder eines seiner Symbole verunglimpft, kann ebenfalls bestraft werden. Diese Normen schützen den Bundespräsidenten vor Anfeindungen und sollen den Respekt vor diesem Amt bewahren. Deutsche Symbole sind insbesondere das Wappen, die Hymne, Das Deutschlandlied sowie die Schwarz-Rot-Goldene Flagge. Diese dürfen nicht verschandelt werden. Schon so manchmal kollidierte diese Vorschrift mit der Kunstfreiheit, welche das Grundgesetz den Deutschen Bürgern zugesteht. Nämlich immer dann, wenn Staatssymbole Einzug in Kunstwerke erhalten.
Staatsgeheimnisse stehen seit jeher unter einem besonderen Schutz. Solche sind die Gegenstände und die Erkenntnisse, welche für die Bundesrepublik besonders wichtig sind und die unter allen Umständen vor anderen Mächten geheim gehalten werden müssen. Sie sind daher nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich, um Gefahren oder schwere Nachteile von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden und fernzuhalten. Verrät also ein Geheimnisträger einer anderen Macht ein Geheimnis, so wird dieser bestraft, in schweren Fällen mit lebenslanger Haft. Voraussetzung für eine Bestrafung ist allerdings, dass dadurch die Gefahr für einen Krieg oder anderen Konflikt geschaffen wurde. Ein schwerer Fall ist es dann, wenn ein schwerer Nachteil auch tatsächlich eintritt. Auch wer solche Geheimnisse ausspäht, um sie später zu verraten, wird bestraft. Bei diesen Taten ist stets bereits der Versuch strafbar.