Was sind Straftaten gegen die Geheimdienste und Sicherheitsorgane?


Spionage gibt es in jedem Land der Welt, egal ob aus wirtschaftlichen oder anderen Interessen. Die deutschen Geheimdienste müssen versuchen, diese einzudämmen und zu unterbinden. Das sind vor allem der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst, der Bundesnachrichtendient als Auslandsgeheimdienst und der Militärische Abschirmdienst als Geheimdienst der Bundeswehr.

Bestraft wird beispielsweise die Person, welche im Auftrag einer ausländischen Organisation oder gar einer Regierung handelt, um eine Sabotage zu begehen. Wer sich also bereit hält solche Sabotageanschläge zu begehen, die möglichen Anschlagsobjekte auskundschaftet, Mittel wie Sprengstoff oder Gifte einführt, lagert oder an andere weitergibt, macht sich strafbar. Aber auch die Ausbilder von Sabotagetätern oder die Personen, welche sich entsprechend schulen lassen und auch die Verbindungsleute können bestraft werden. Die Ziele von Sabotage können dabei die Orte der Infrastruktur aller Art sein, wie Flughäfen, Kraftwerke, Bahnanlagen oder auch Autobahnen. Wer eine solche Sabotage auch schließlich tatsächlich durchführt, wird allein wegen dieser Begehung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Beim Militär wird durch ständige Anwesenheit von den Wachposten und den Streifengängen verhindert, dass eine Sabotage durchgeführt werden kann. Die allermeisten Anschläge auf die Militäranlagen in Deutschland waren aber keine von verfeindeten Staaten, sondern solche von Kriminellen oder von Extremisten des linken Spektrums. Wirkt jemand so auf Angehörige der Bundeswehr ein, dass diese nicht mehr bereit sind, ihren Wehrdienst zu leisten, so wird dieser ebenso mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Einwirken kann hier auch schon das Verteilen von Flugblättern sein, wenn es denn seine Wirkung auch erzielt. Psychologische Kriegsführung war schon immer ein Teil des Krieges. Diese Norm schützt aber die deutsche Bevölkerung und ihre Soldaten davor, dass sie auch in Friedenszeiten aufgestachelt werden sollen ihren Dienst nicht sein zu lassen.

Das gleiche gilt übrigens auch, wenn man auf andere Sicherheitsorgane einwirkt, wie beispielsweise auf die Bundespolizei. Wer als Geheimnisträger bei den Sicherheitsorganen der Bundesrepublik solche verrät, kann wegen einem Landesverrat oder dem Offenbaren von einem Staatsgeheimnis angeklagt werden. Solche Staatsgeheimnisse müssen, um mögliche Schäden von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten, wirklich immer geheim bleiben. Wer als Agent für eine fremde Macht einer Tätigkeit nachgeht, die darauf ausgerichtet ist, dass Staatsgeheimnisse bekannt werden, kommt hier vor ein Gericht. Dasselbe gilt für die Agenten von anderen Geheimdiensten, welche auf deutschen Boden ihrem Beruf nachgehen und hier Dinge auskundschaften und genau untersuchen.

Wer als Deutscher Staatsbürger Kontakt zu einem fremden Staat aufrecht erhält, um die Bundesrepublik in einen Krieg zu verwickeln, kommt ins Gefängnis und zwar mindestens ein Jahr, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Noch während des Zweiten Weltkrieges wurden Spione und Agenten anderer Mächte hingerichtet, teilweise ohne einen richtigen fairen Gerichtsprozess. In einem Rechtsstaat, wie die Bundesrepublik einer ist, ist die Todesstrafe keineswegs mehr Zeitgemäß und daher wurde sie im Mai 1949 auch abgeschafft.

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