Jagdrecht als Rechtsgebiet


Das Jagdrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem öffentlichen Recht. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Rechtsgebiet, welches an den deutschen Universitäten gelehrt wird. Dazu ist die Materie zu speziell. Das deutsche Jagdrecht ist sowohl bundesrechtlich im Bundesjagdgesetz als auch landesrechtlich in verschiedenen Landesjagdgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Inhaltlich geht es beim Jagdrecht grundsätzlich darum, unter welchen Bedingungen und durch welche Personen gejagt werden darf. Das Bundesjagdgesetz regelt zunächst, welche Befugnisse das Jagdrecht überhaupt umfasst. Ferner normiert es, welche Arten von Tieren gejagt werden dürfen. Dies ist sehr wichtig, um nur diejenigen Tiere zu erfassen, deren Population geregelt werden muss. Längst nicht alle wild lebenden Tiere unterliegen der Jagd. Darüber hinaus steht im Bundesjagdgesetz, welche Personen überhaupt auf die Jagd gehen dürfen. Dies setzt bestimmte Kenntnisse voraus. Dadurch werden ungeeignete Personen bereits von der Jagd ausgeschlossen. Auch Regelungen über die Jagdbezirke lassen sich im Bundesjagdgebiet finden. So muss klargestellt werden, wer wo welche Tierarten jagen darf. Bei den Jagdbezirken wird grundsätzlich differenziert zwischen sogenannten Eigenjagdbezirken und Gemeinschaftsjagdbezirken.

Auch Vorschriften zu Hegegemeinschaften sind im Bundesjagdgesetz normiert. Des Weiteren enthält es einen Abschnitt über die Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts. Darunter versteht man beispielsweise die Jagdpacht. Den wohl wichtigsten Abschnitt des Bundesjagdgesetzes bilden die Vorschriften über den Jagdschein. Hier ist detailliert geregelt, welche Personen einen Jagdschein machen können und welchen Menschen dies verwehrt bleiben muss. Nicht nur für den Fall der erstmaligen Erteilung bestehen Regelungen. Darüber hinaus sind Vorschriften vorhanden, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung eines Jagdscheines verwehrt werden muss und wann dieser eingezogen werden kann. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Personen, bei denen die Voraussetzungen für die Jagd erst nachträglich entfallen, diese nicht weiter ausüben dürfen. Gerade im Bereich des Jagdrechts, in dem die Menschen mit scharfen Waffen umgehen, sind solche Regelungen von enormer Wichtigkeit, um die Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Auf solchen Gebieten muss der Gesetzgeber besondere Sorgfalt walten lassen.

Des Weiteren trifft der Gesetzgeber im Bundesjagdgesetz Vorschriften zu der Ausübung der Jagd und zu deren Beschränkungen. Auch Sanktionen sind hier in Form von Straf- und Bußgeldvorschriften normiert. Ferner besteht auch im Jagdrecht die Möglichkeit, sich schadensersatzpflichtig zu machen. Wild- und Jagdschäden sind ebenso wie der Wildschutz gesetzlich geregelt. Bestimmte Anforderungen gelten auch im Umgang mit den Tieren. So dürfen diesen beispielsweise nicht absichtlich Schmerzen zugefügt werden, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Grundsätzlich sind die Regelungen des Bundesjagdgesetzes geprägt davon, die Interessen der Jäger und die der Tiere miteinander in Einklang zu bringen und auszugleichen.

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