Was regelt das Jagdrecht?


Was genau bedeutet Jagdrecht? Mit dieser Frage befassen sich nicht nur Jäger, sondern auch solche, die es einmal werden wollen. Bei dem Jagdrecht handelt es sich um das Recht, innerhalb eines bestimmten begrenzten Gebietes wildlebende Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die betroffenen wildlebenden Tiere werden im Fachjargon Wild genannt. Nun darf der Jäger durch das Jagdrecht selbstverständlich nicht sämtliche wildlebenden Tiere jagen. Das versteht sich von selbst. So unterliegen viele wildlebende Tiere zum Beispiel dem Artenschutz. Aber nicht bei allen Tieren muss die Population geregelt werden.

Aus diesem Grund muss genau definiert werden, welche Tiere durch einen Jäger gejagt werden dürfen und welche nicht. Das bedeutet, dass die Tiere, die in dem festgesetzten Gebiet gejagt werden dürfen, dem Jagdrecht auch unterfallen müssen. Auch das Gebiet der Jagd muss genau festgelegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht zu viele Jäger auf einem Gebiet jagen und die gesamte Population der wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterfallen, ausgelöscht wird. Ebenso kann durch die Gebietsbegrenzung dafür gesorgt werden, dass in Gebieten, in denen zu viele wildlebende Tiere vorhanden sind, nicht zu wenige Jäger auf die Jagd gehen.

Mit dem Jagdrecht eng verbunden ist die Pflicht zur Hege. Das bedeutet, dass jeder Jäger, der ein Jagdrecht innehat, dazu verpflichtet ist, Hege zu betreiben. Das Ziel der Hege ist grundsätzlich die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Der Jäger darf also nicht aus Spaß am Schießen sämtliches Wild erledigen, sondern muss vielmehr auf höhere Ziele achten. Wild wird gejagt, um die Population zu regeln und zu kontrollieren. Der Bestand des Wildes sollte in der Regel gesund sein und reich an verschiedenen Arten. Es dürfen durch den Jäger also nicht grundlos gesunde, kräftige Wildtiere geschossen werden. Dasselbe gilt für nur noch geringfügig vorhandene Populationen. Auch diese dürfen nicht ausgerottet werden.

Vielmehr muss der Jäger darauf achten, dass eine ausgewogene Mischung an gesunden wildlebenden Tieren im Jagdgebiet verbleibt. Wie das konkret auszusehen hat, richtet sich nach den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen innerhalb des Jagdgebietes und hängt von seiner Beschaffenheit ab. Aus diesem Grund muss der Jäger auch weitergehende Kenntnisse über wildlebende Tiere, deren Populationen und die landschaftlichen Gegebenheiten aufweisen. Voraussetzung für die Durchführung der Hege ist ferner, dass damit keine Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung einhergehen. Das bedeutet ebenfalls, dass Wildschäden soweit wie möglich vermieden werden sollen.

Im Rahmen der Ausübung der Jagd soll jeder Jäger die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit beachten. Diese sind nicht gesetzlich normiert. Vielmehr handelt es sich bei den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit um ungeschriebene Regeln, die von allen Jägern Beachtung finden sollen. Diese stellen eine Art ethische Normen dar. Das Jagdbrauchtum hat eine sehr lange Tradition. Mit den Jahren haben sich verschiedene ethische Standards etabliert, die jeder Jäger vor Augen haben sollte.

Dazu gehört zum Beispiel die Achtung vor dem Wild als höchstes Gebot. Alles Handeln des Jägers sollte sich ihr unterordnen. Ferner soll ein Jäger seine Überlegenheit gegenüber dem wildlebenden Tier zu keiner Zeit ausnutzen, sondern ihm immer eine letzte Chance gewähren, wenn es diese nötig hat. Bildung steht an erster Stelle für einen Jäger. Er soll sich jederzeit Wissen über das Wild, das Jagdgebiet und das Jagdrecht aneignen und danach handeln. Des Weiteren soll ein angemessenes Verhältnis zwischen den Jagdzeiten und der Jagdruhe eingehalten werden. In Notzeiten ist die Jagdruhe der Jagdzeit vorzuziehen. Nur so können das Wild und damit auch die Jagd erhalten bleiben. Unnötiges Leiden eines Tieres soll vermieden werden;es soll die Ehre des Tieres gewürdigt werden. Gegenüber anderen Jagdkollegen soll der Jäger sich stets kollegial und vorbildlich verhalten. Des Weiteren soll sich die Jagd am Gewissen orientiert und das jeweilige Verhalten kritisch hinterfragt werden.

Zu der Ausübung der Jagd gehört neben der wohl bekanntesten Handlung – dem Erschießen des Wildes – auch das Aufsuchen, Nachstellen und das Fangen des Wildes. Das tatsächliche Erschießen des Tieres wird im Fachjargon „erledigen“ genannt. Letztlich darf der Jäger sich das erlegte Wild aneignen. Das bedeutet, dass er Eigentum an dem zuvor keinem Menschen gehörenden Wild begründen darf. Davon erfasst ist auch das Recht, sich ein krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild anzueignen. Das Recht auf die Begründung des Eigentums ist somit nicht nur auf das Wild als solches, sondern auch auf dessen Abkömmlinge in Form der Eier bezogen. Das Jagdrecht kann sowohl nach dem Bundesjagdgesetz als auch nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen beschränkt werden.

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