Der Bürgermeister als Oberhaupt einer Gemeinde oder einer Stadt


Jede Stadt, jede Verbandsgemeinde und jede Gemeinde in Deutschland hat ein Oberhaupt, den sogenannten Bürgermeister oder den Oberbürgermeister. Ob in einer Stadt ein Bürgermeister oder ein Oberbürgermeister regiert richtet sich danach, wie viele Einwohner eine Stadt oder eine Gemeinde hat. Einen Oberbürgermeister findet man aber vor allem in großen Kreisstädten und in den kreisfreien Städten, also in denen, die so groß sind, dass sie bereits auch Landkreisaufgaben übernehmen können. Beispiele für einige kreisfreie Städte, bei welchen ein Oberbürgermeister regiert sind Würzburg, Ingolstadt oder Regensburg. In diesen Gemeinden und in den kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist der Bürgermeister in der Regel ein Beamter auf Zeit, folglich ein berufsmäßiger Bürgermeister. Bei kreisangehörigen Gemeinden, die zwischen 5000 und 10000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister ein Ehrenbeamter, also ein ehrenamtlicher Bürgermeister, wenn der Gemeinderat dies bis spätestens zum 67. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch eine jeweilige Satzung bestimmt. In den Gemeinden, die bis zu 5000 Einwohner haben, ist der Bürgermeister grundsätzlich ein Ehrenbeamter, es sei denn, der Gemeinderat beschließt bis zu 67 Tage vor der Wahl, dass der Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll.

In manchen größeren Städten kann es sogar häufig der Fall sein, dass es mehrere Bürgermeister nebeneinander gibt die sich um jeweils unterschiedliche Bereiche kümmern, jedoch unterstehen diese dann alle dem Oberbürgermeister. Dieser wird von den Einwohnern, also von den Bürgern und Bürgerinnen, in einer Wahl direkt gewählt. Diese muss ebenso wie alle anderen demokratischen Wahlen in freier, geheimer, gleicher, unmittelbarer und allgemeiner Art erfolgen, das heißt, dass beispielsweise niemand von jemand anderem dazu aufgefordert werden darf, einen bestimmten Bürgermeisterkandidaten zu wählen. Die Einzelheiten dieser Wahl können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, die genauen Richtlinien dazu finden sich in der jeweiligen Gemeindeordnung. Für die endgültige Entscheidung, wer von den Bürgermeisterkandidaten der zukünftige Bürgermeister wird, ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Bei der absoluten Mehrheit muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Mitglieder der Wahl liegen. Ist es nicht möglich eine solche nach dem ersten Wahlgang zu erzielen, so kommt es zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zu einer sogenannten Stichwahl.

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt dem Gesetz entsprechend immer sechs Jahre. Eine Wiederwahl eines Bürgermeisters, der schon einmal amtiert hat ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird zur Zeit über eine Altersgrenze für Bürgermeister diskutiert, weil es wohl unverhältnismäßig ist einen 83 jährigen Bürgermeister zu haben, während viele jüngere Bürger und Bürgerinnen in der Gemeinde beziehungsweise in der Stadt bereits in den Startlöchern stehen um Bürgermeister/-in zu werden und der alte sich aber nicht von seinem Amt losreissen kann.

Um welche Aufgaben sich der Bürgermeister beziehungsweise der Oberbürgermeister kümmern muss ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Verwaltungsverfahrensordnung des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich hat er aber folgende Obliegenheiten:

- der Bürgermeister ist der Vorsitzende im bestehenden Gemeinde- bzw. Stadtrat und er ist außerdem zugleich der Leiter der allgemeinen Verwaltung
- der Bürgermeister vertritt gemeinsam mit dem Gemeinde- bzw. Stadtrat die Bürgerschaft, zudem vertritt und repräsentiert er diesen Rat
- der Bürgermeisters muss die Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten, unter seiner - Kontrolle umsetzen und den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten unterrichten
- der Bürgermeister ist der Vorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde bzw. der Stadt
- der Bürgermeister hat ein Widerspruchsrecht, wenn Ratsbeschlüsse nach seiner Auffassung das "Wohl der Gemeinde" gefährden, des Weiteren hat er sogar eine Widerspruchspflicht, wenn die Ratsbeschlüsse das in Deutschland geltende Recht verletzen
- in der Leitung der Verwaltung ist der Bürgermeister in vollem Umfang eigenverantwortlich, er hat volle Entscheidungsfreiheit über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung

Der Bürgermeister ist auch im kulturellen Leben einer Gemeinde ein wichtiger Faktor, denn er fungiert oftmals als Schirmherr über die verschiedensten Veranstaltungen und zeichnet dann, etwa bei Kindermusikwettbewerben, die Gewinner selbst aus. Generell ist der Bürgermeister oft auf den verschiedensten Veranstaltungen innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches präsent und zeigt so auch das Interesse der politischen Gemeinde am öffentlichen Leben innerhalb der Kommune. Den Bürgermeister unterstützen auch seine Stellvertreter, wie viele es davon gibt regelt das jeweilige Landesrecht. Der Bürgermeister vertritt seine Stadt oder seine Gemeinde auch auf Landkreis-, Bundesland- und Bundesebene. Dazu kommen noch die Patenschaften der Gemeinde, beispielsweise mit den Einheiten der Deutschen Bundeswehr oder mit ähnlichen Einrichtungen und natürlich die Städtepartnerschaften mit anderen Städten und Gemeinden auf der ganzen Welt, aber natürlich vorrangig in Europa.

Zudem ist es heute, über zwanzig Jahre nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung, noch üblich, dass jede westdeutsche Stadt eine Partnerstadt in den neuen deutschen Bundesländern hat. Auch dabei hat der Bürgermeister wichtige Aufgaben. Als letztes kommt noch die Vertretung der Gemeinde im Städtebund oder im Kreistag als Aufgabe auf den Bürgermeister zu. Über diese Bündnisse kann ein Bürgermeister auch in gewissen Gremien, wie dem Sparkassenverband oder auch in anderen landesweiten Ausschüssen, eine Mitgliedschaft erwerben. Alles in allem ist das Amt des Bürgermeisters ein wichtiges Amt. Es bedarf jedoch, auch wenn nicht explizit gefordert, einer gewissen fachliche Qualifikation des Bewerbers. Viele Bürgermeister haben daher einen akademischen Abschluss, einige davon im Bereich der Verwaltung oder in den verschiedenen Sozialwissenschaften.

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