Regionalverwaltung: Was versteht man unter Eigenbetrieb?


Während die Gemeinden früher sehr viel selbst erledigen mussten und dafür ihre Gemeindediener hatten, haben sich heute die Zeiten gehörig geändert. Mit der fortschreitenden Technisierung werden manche Aufgabenstellungen immer komplizierter. Um nicht selbst als Gemeinde mit ihren Ämtern und Bediensteten alle Aufgaben bewältigen zu müssen, können die Gemeinden die Aufträge entweder an Firmen der freien Wirtschaft vergeben, sich mit anderen Gemeinden zu einem kommunalen Zweckverband, beispielsweise für Abwasser zusammenschließen oder aber sie gründen einen sogenannten Eigenbetrieb.

Dieser untersteht zwar der Gemeinde und berichtet direkt an den Bürgermeister und Gemeinde-, beziehungsweise Stadtrat, ist aber organisatorisch und wirtschaftlich von der Gemeinde ausgegliedert. Der Eigenbetrieb besitzt eigene Organe, er hat also einen eigenen Leiter der in seinen Entscheidungen relativ frei ist und als Betriebsleiter fungiert. Die rechtlichen Handlungen aber werden dem Träger des Betriebes, also der Gemeinde selbst zugerechnet, so dass diese bei entstehenden Streitigkeiten auch der Beklagte ist. Verfügt eine Gemeinde über einen Eigenbetrieb, so ist vom Gemeinderat ein Werksausschuss einzurichten, welcher als Kontrollgremium ein Auge den Geschäftsbetrieb werfen muss.

Die grundsätzlichen Entscheidungen, also insbesondere die Gründung, die Betriebsauflösung und die Einstellung des Betriebsleiters obliegen, je nach Bundesland, entweder dem Stadtrat oder dem Bürgermeister. Wegen der relativen Selbstständigkeit und der Ausgliederung aus der Aufbauorganisation der Gemeinden wird der Eigenbetrieb als kommunales Sondervermögen nicht im Haushaltsplan der Kommune geführt, vielmehr stellt der Eigenbetrieb einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Dieser enthält die Angaben über die laufenden Kosten, über die Investitionen und über die zu erwartenden Einnahmen. Außerdem muss er einen namhaften Stellenspiegel aufweisen, damit man sehen kann wie viele Stellen tatsächlich besetzt sind, denn unter Umständen muss die Stadt ja eventuell neue Mitarbeiter einstellen.

Viele Städte und Gemeinden haben solche Eigenbetriebe. Größere Thermen, welche im Eigentum der Kommune stehen werden häufig als Eigenbetrieb geführt, während das einfache Schwimmbad oft als Regiebetrieb in der Gemeindeverwaltung und auch im kommunalen Haushalt mitläuft. In der bayerischen Landeshauptstadt München und auch in der Bundeshauptstadt Berlin sind die Abfallwirtschaftsbetriebe, beziehungsweise die Stadtreinigung als Eigenbetrieb ausgegliedert. Beide haben mehr als 1000 Beschäftigte. In München wird auch die Stadtentwässerung mit ihrer Kanalisation und den Klärwerken als Eigenbetrieb geführt. In Berlin und auch in weiteren deutschen Städten werden beispielsweise die Kindertagesstätten als Eigenbetriebe geführt. In vielen Städten geschieht dasselbe mit der Altenpflege, denn einige Altenheime und entsprechende Einrichtungen werden hier von den Kommunen als Eigenbetrieb geführt. Der Vorteil liegt dann in den meist geringeren Kosten und in der Tatsache, dass diese Betriebe oftmals gefördert werden, so dass für die Benutzer geringere Kosten und Gebühren anfallen als in den Einrichtungen der Privatwirtschaft.

Aber auch andere Dinge regeln die Städte oft als Eigenbetrieb. In Nürnberg beispielsweise, der Heimat des 1. FC Nürnberg, wird das Frankenstadion von einer Betriebsgesellschaft betreut, die einen Eigenbetrieb der Frankenmetropole darstellt. In einigen Städten, beispielsweise im unterfränkischen Aschaffenburg und in München werden sogar die Schlachthöfe als Eigenbetrieb geführt. In Frankfurt an der Oder werden die kulturellen Einrichtungen der Stadt von einem Eigenbetrieb geführt und sind so nicht direkt im Haushaltsplan der Stadt aufgeführt. Die Theater und die sonstige Kultureinrichtungen sind auf diese Weise unter einem Dach zusammengefasst. Auch die ein oder andere Schule ist ein kommunaler Eigenbetrieb. Insbesondere bei den Musikschulen, bei den Berufsschulen oder sogar bei den Meisterschulen wird dieser Weg beschritten.

Dann ist die Gemeinde der Sachaufwandsträger und sorgt auf diese Weise für einen geordneten Lehrbetrieb in diesen entsprechenden Einrichtungen. Auch die Krankenhäuser die in einer Kommunalen Trägerschaft stehen, sind häufig solche Eigenbetriebe, sofern sie nicht als Zweckverband mit anderen Kommunen betrieben werden. Eigenbetrieb ist jedoch ein Wort aus dem Kommunalrecht, gehört ein Betrieb direkt einem Bundesland, beispielsweise eine Spielbank oder sogar eine Staatsbrauerei, was es gerade in Süddeutschland durchaus gibt, dann lautet der korrekte Begriff Landesbetrieb.

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