Regionalverwaltung: Die Erhebung kommunaler Finanzen


Für die Erfüllung der weitreichenden Aufgaben einer Gemeinde oder einer Stadt braucht diese vor allem eines, nämlich ausreichend finanzielle Mittel, also genug Geld. Dieses bekommen die Kommunen auf die verschiedensten Wege. Zum einen bekommt die Gemeinde oder die Stadt sogenannte Leistungsentgelte, das sind die Gebühren für das Verwaltungshandeln oder auch die Benutzungsgebühren und die Einnahmen aus einer privatrechtlichen Tätigkeit, wie beispielsweise der Eintritt in das Gemeindeschwimmbad, je nach Ausgestaltung der Betriebsführung des Schwimmbades. Ebenso fallen die Müll- und die Abfallgebühren in diese Kategorie, da sie ja nach dem jeweiligen Verbrauch der Einwohner anfallen. Daneben kann die Gemeinde auch eine Straßenreinigungsgebühr oder auch eine Gebühr für Sonder- und Sperrmüll sowie für Problemabfälle einführen. Weitere Gebühren fallen heute in den Kindertagesstätten und in den Kindergärten an, außerdem können sie in Schulen erhoben werden, insbesondere dann, wenn ein Zusatzunterricht wie der Musik- und Instrumentalunterricht angeboten wird oder auch eine Studierzeitbetreuung genutzt wird. Auch die Kurtaxe oder sonstige Fremdenverkehrsabgaben kommen der Gemeinde zu Gute, was insbesondere für Tourismusorte von einer großen Bedeutung ist. Die Gebühren für das Verwaltungshandeln werden jeweils per Kostenentscheidung dem Bürger mitgeteilt, etwa wenn ein Antrag, beispielsweise aus dem Baurecht oder dem Meldewesen, bearbeitet wurde.

Weitere Einnahmemöglichkeiten sind die Geldzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs, der dafür da ist, dass auch in der Fläche einheitliche Lebensbedingungen hergestellt werden können. Außerdem erhält eine Gemeinde auch finanzielle Mittel und Förderungen, um bestimmte Leistungen zu vollbringen, deren Grundlage zumeist in Spezialgesetzen zu finden ist. Ein gutes Beispiel dafür sind die Förderungen zur Beschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge aus Bezirks- und Landesmitteln oder sogar die freie Zurverfügungsstellung von Einsatzfahrzeugen aus Bundesbeständen für den Katastrophenschutz. Die erwirtschafteten Erträge aus dem Vermögen und Kapital kommen natürlich auch der Gemeindekasse zu Gute.

Die bekannteste Möglichkeit, mit der die Gemeinde zu Geld kommt ist aber immer noch die Erhebung von Steuern. Unter Steuern versteht man alle Geldleistungen, die keine Gegenleistung für bestimmte andere Leistungen darstellen und die den Einwohnern von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften auferlegt werden. Die Gemeinden sind insbesondere am Aufkommen der Einkommenssteuer und an der Umsatzsteuer, welche im Gemeindegebiet entsteht, zu beteiligen. Ferner sind die Grund- und die Gewerbesteuer Steuern, welche den Gemeinden zufließen. Des Weiteren fließen der Gemeinde einige Aufwandssteuern, wie die Hundesteuer oder die Zweitwohnungssteuer zu. Auch andere örtliche Steuern, wie die Vergnügungssteuer, die etwa bei Tanz- und Musikveranstaltungen oder auch bei Kinovorstellungen erhoben wird oder die Speiseeissteuer und die Spielautomatensteuer kommen der jeweiligen Gemeinde zu Gute. Eine andere Steuer wurde jedoch als unzulässig erklärt, nämlich die Verpackungssteuer, welche der zunehmenden Umweltbelastung durch Verpackungen und Plastikbechern begegnen sollte, was jedoch an den Kollisionen mit anderen Abgabevorschriften scheiterte.

Die Bezirke und die Landkreise können sich neben den hier aufgezählten Möglichkeiten auch noch auf die Umlage der Gemeinden verlassen, welche diese an sie überweisen müssen. Bekommt man nun einen Kosten- oder einen Steuerbescheid zugesendet, so kann man sich überlegen, ob man mit diesem einverstanden ist. Sollte man das nicht sein so kann man Widerspruch einlegen, welcher im Steuerrecht auch als Einspruch bezeichnet wird. Dann muss die Verwaltung noch einmal überprüfen, ob der Steuerbescheid rechtmäßig ist. Das Ergebnis der Untersuchung wird demjenigen dann als sogenannter Widerspruchsbescheid schriftlich mitgeteilt. Ist man mit dem Ergebnis immer noch unzufrieden, so kann man vor dem zuständigen Finanzgericht eine Klage erheben und hoffen, dass man vor dem Gericht seinen Standpunkt gut vertreten kann und schließlich im Prozess obsiegt.

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