Die Insignien einer Gemeinde und ihre Bedeutung


Zu den Insignien einer Gemeinde zählen einige Dinge, diese werden in den Städten und in Gemeinden oft sehr gehütet und man ist oft stolz darauf, dass man sie hat. Das Wappen ist dabei das bekannteste Insignium. So ziemlich jede Stadt oder auch jeder Ort führt ein eigenes Wappen, das meistens sogar historisch überliefert ist. Oft beinhaltet dieses Wappen auch die Symbole, die mit der Region, dem Glauben oder mit der Geschichte des Ortes in Verbindung stehen. In vielen Wappen werden dann auch die Bauwerke oder die Schutzheiligen abgebildet, welche mit der Gemeinde in einer engen Verbindung stehen. Die Lehre der Wappenkunde wird dabei als Heraldik bezeichnet, diese gehört in den Geschäftsbereich der jeweiligen Innenministerien. Die Innenministerien der Bundesländer genehmigen die Vorschläge der Gemeinden. Da heute auch noch Gemeinden gegründet werden können, kommt es also auch heute noch vor, dass ein Wappenvorschlag vom Innenministerium zu bearbeiten ist. Aus diesem Grund kann es auch der Fall sein, dass in ein neues Wappen auch die modernen Bauwerke mit einfließen, wie das beispielsweise bei der Stadt Garching bei München zu sehen ist. Im dortigen Stadtwappen findet man das Garchinger Atomei, ein Versuchsatomreaktor der auf dem Stadtgebiet aufgebaut wurde und der schließlich eine überregionale Bekanntheit erlangt hat.

Zu jedem Wappen muss zudem eine Wappenbeschreibung angefertigt werden, damit auch klar ersichtlich ist, was welches Symbol auf dem Wappen letztendlich zu bedeuten hat. Der Fachbegriff für diese Beschreibung lautet Blasonierung. Das Wappen wird immerhin von vielen Städten und Gemeinden aktiv verwendet, beispielsweise auf Plakaten und auf Briefen, also muss es auch gut durchdacht und ordentlich entwickelt worden sein. Man kann also sehen, dass ein Wappen nicht innerhalb eines Tages hergestellt werden kann, sondern dass dies ein längerer Prozess ist, welcher auch der Zustimmung des Innenministeriums bedarf, denn es ist für die Gemeinde oder die Stadt von enormer Bedeutung.

Neben dem Wappen haben einige Gemeinden auch ein Logo entwickelt, das wie der Markenname der Gemeinde funktionieren soll und zumeist in einer bestimmten künstlerischen Schriftart den Gemeindenamen enthält. Manche Städte, wie beispielsweise die Universitätsstadt Erlangen in Mittelfranken, beschränken sich dabei auf ihr Logo und führen ihr historisch überkommenes Wappen im Alltag gar nicht mehr. Ein Grund dafür ist der, dass die Logos wohl moderner aussehen und die jüngere Generation außerdem mehr ansprechen, als ein altes Wappen, von dem viele junge Menschen gar nicht mehr wissen welcher Sinngehalt überhaupt dahinter steckt.

Neben dem Wappen haben viele Städte und Gemeinden auch eigene Farben. Diese tauchen dann in den verschiedensten Angelegenheiten auf und bilden zumeist auch den Untergrund der Fahne. Diese Farben stehen oft in historischer Überlieferung. In vielen Fällen greifen dann örtliche Vereine und Fußballmannschaften diese Farben für ihre Trikots wieder auf. So ist es beispielsweise beim Bundesligisten FC Augsburg, bei dem die Stadtfarben Rot, Grün, Weiß sogar auch im eigenen Vereinswappen wieder auftauchen. Weitere bekannte Farben von Städten sind die Farben Gelb und Schwarz in München, welche dort an Dienstgebäuden immer neben der Weiss-Blauen Landesfahne wehen. Hat eine Gemeinde keine eigenen Farben, etwa weil sie zu klein ist, so ist es üblich bei der Fahne, welche besonders an Feiertagen und Ortsfesten aufgehängt wird, die Farben der Region zu nehmen. Das ist beispielsweise in Südbayern Weiss-Blau und in Nordbayern, also in Franken die Farbe Weiss-Rot. In Baden-Württemberg hingegen ist Gelb-Schwarz, die dortigen Landesfarben, oft anzutreffen. Diese Farben, seien es nun Stadtfarben oder Landesfarben werden häufig auch auf öffentlichen Verkehrsmitteln bei der Farbgebung der Omnibusse und Straßenbahnen verwendet.

Auch das Dienstsiegel, in der Ausführung als großes oder kleines Dienstsiegel, ist den Kommunen wichtig. Denn mit diesem Siegel werden alle wichtigen Unterlagen versehen und wichtige Dokumente werden damit besiegelt. Sowohl die Fahne, das Siegel und das Wappen werden wie der Gemeindename selbst im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt. Im Falle einer solchen Persönlichkeitsverletzung kann die Gemeinde also mit Unterlassungs- und Abwehransprüchen gegen den Störer, sei es ein Zustands- oder ein Handlungsstörer, vor Gericht vorgehen. Dieser leitet sich aus dem Recht am eigenen Namen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab und wird dann im verwaltungsrechtlichen Verfahren analog angewendet, wenn nicht eigene öffentlich-rechtliche Normen, wie zum Beispiel in der Bayerischen Gemeindeordnung die Insignien der Kommunen, ausdrücklich unter den gesetzlichen Schutz des Staates gestellt werden.

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