Wie wird der Stadtrat überhaupt gewählt?


Neben dem Bürgermeister und seinen Vertretern hat jede Stadt auch noch einen Stadtrat, der von den Bürgern der Stadt direkt gewählt wird. Die Mitglieder des Stadtrates bilden somit eine sogenannte Volksvertretung, denn sie wurden in einer freien, in einer gleichen, in einer unmittelbaren, in einer allgemeinen und in einer geheimen Wahl von den Bürgern gewählt.

Nähert sich nun die Wahl des Stadtrates, das heißt ist die Amtszeit von fünf Jahren des alten Stadtrates vorüber, so bekommt jeder Bürger und jede Bürgerin der jeweiligen Stadt, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Einladung zur Wahl. Diese wird meistens in der Form einer Postkarte versendet. Auf dieser sind dann alle wichtigen Informationen enthalten, wie beispielsweise das Datum, der genaue Ort und von wann bis wann das Wahllokal geöffnet hat. Seit einigen Jahren können auch Ausländer, welche aus den Ländern der Europäischen Union stammen und ihren dauerhaften Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bei Kommunalwahlen sowohl selbst wählen als sich auch selbst zur Wahl stellen. Es ist sehr sinnvoll, sich bereits vor der Wahl darüber zu informieren, welche Kandidaten und welche Kandidatinnen sich zur Wahl des Stadtrates aufstellen lassen, denn man soll die Kandidaten einer Partei wählen, die die eigenen Wünsche und Interessen am besten vertreten und somit dann während ihrer Amtszeit im Sinne desjenigen, der sie gewählt hat, handeln können.

Es stellen sich meist eine Vielzahl an Parteien und Wählergruppen zur Wahl, hierbei muss man wirklich den Überblick behalten. Die Parteien und Wählergruppen betreiben in den Wochen und Tagen vor der Wahl zudem viel Wahlwerbung durch Postwurfsendungen, aber auch durch E-Mails, durch Werbespots im Rundfunk und im Fernsehen sowie in den Tageszeitungen. Auch in den Innenstädten sind die Parteien mit Informationsständen vertreten, bei denen man auch oft einmal mit den Kandidaten ins Gespräch kommen kann.

Ist nun der Tag der Wahl angebrochen, geht man schließlich in das für seinen Wohnort zuständige Wahllokal. Dort gibt man seine Einladung ab und nennt den Leuten im Wahllokal, also den sogenannten Wahlhelfern, seinen Namen damit diese den Namen aus dem Wählerverzeichnis streichen können. Dies ist sehr wichtig, denn würde man dies nicht tun, so könnte man an dieser Wahl öfter als einmal teilnehmen und dadurch das Wahlergebnis verfälschen. Im Tauschverfahren mit der Einladung bekommt man dann einen Zettel, auf dem jede Menge Namen von Kandidaten und Kandidatinnen stehen, daneben stehen die Information darüber zu welcher Partei der Kandidat gehört, welches Beruf dieser ausübt und wie alt der Kandidat oder die Kandidatin ist. Am Ende von jeder Zeile befindet sich letztendlich noch ein kleines Kästchen. Eine abschließende Entscheidung, wen man schließlich wählen möchte, trifft man nun dadurch, dass man das Kästchen des gewünschten Kandidaten auf der Liste ankreuzt. Der ausgefüllte und in einen Briefumschlag verpackte Wahlzettel wird dann noch in eine Box, in die sogenannte Wahlurne geworfen.

Je nach der Größe der Stadt oder auch des Landkreises, im Falle von Kreistagswahlen, hat man viele Stimmen. In München, der bayerischen Landeshauptstadt beispielsweise hat jeder Wähler achtzig Stimmen, da der dortige Stadtrat achtzig Mitglieder hat. Dabei ist es zulässig weniger Stimmen abzugeben, würde man aber zu viele Stimmen abgeben, ist der Wahlzettel ungültig, auch, wenn es nur 81 Stimmen wären. Um nicht durcheinander zu komme, hat man die Möglichkeit in der ersten Zeile, neben den Namen der Partei sein Kreuz zu machen, dann bekommt jeder der Kandidaten eine Stimme. Möchte man das nicht, so kann man kumulieren und panaschieren, was bedeutet, dass man verschiedensten Mitgliedern von verschiedensten Parteien, bis zu drei Stimmen geben kann. Dann schreibt man in den Kasten, eine 1, 2 oder 3. Am Ende sollte man gut zusammenaddieren, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Wahlzettel ungültig wird, weil die Höchststimmenzahl überschritten wurde.

Nach dem Ende der Wahl, zumeist gegen 18:00 Uhr heißt es für die Wahlhelfer und -helferinnen auswerten und genau festzuhalten, wie viele Stimmen die Parteien, die zur Wahl standen, bekommen haben. Dazu werden die Urnen geöffnet und jede Stimme gezählt. Das dauert oft bis in die frühen Nachtstunden. Gegen Mitternacht gibt es zumeist ein erstes vorläufiges Endergebnis. Das zuständige Wahlamt zählt in der Folge noch einmal genau nach und stellt dann ein amtliches Endergebnis fest. Auf dieser Grundlage treten dann die neuen Stadträte zusammen und werden vereidigt. Der neue Stadtrat wurde dadurch letztendlich gewählt und kann seine Arbeit aufnehmen, um sich auch in den nächsten Jahren, also der folgenden Legislaturperiode um die Stadt zu kümmern.

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