Die integrierten Leitstellen als Aufgabe der öffentlichen Sicherheitsverwaltung


Früher war in Deutschland die Alarmierung von der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten uneinheitlich geregelt. Der Grund dafür war, dass diese Aufgabe Ländersache ist und diese sich je nach Besatzungszone anderen Traditionen und Aufgabenverteilungen zugewendet haben. Mit der Zeit wurde aber der Ruf nach einer einheitlichen Alarmierung deutlich erkennbar. Heute verfolgt man das Ziel zumindest zwei Notfallnummern deutschlandweit zu realisieren. Die # 110 für die Leitstelle der Polizei, die inzwischen in den meisten Bundesländern auf der Ebene Präsidium angegliedert ist und die # 112 als neue zentrale europäische Notrufnummer mit der man akute Notfälle an Feuerwehr und Rettungsdiensten weitergeben kann. Mit der Einführung der großen „Integrierten Leitstellen“ werden die landläufig verbreiteten Kleinleitstellen und die Nachalarmierungszentralen aufgelöst, beziehungsweise in die Reserve gestellt. Bei Großschadens- und Flächenlagen wie beispielsweise bei Unwettern, bei Erdbeben oder bei größeren Überflutungen werden diese dann reaktiviert.

Die Bundesländer haben dazu Gesetze erlassen die je nach Bundesland die Bezirke, die Landkreise oder die Städte dazu bringen sollen, diese Feuerwehralarmierung entsprechend umzustellen. Da so etwas ein sehr langer Prozess ist, wurde den Handelnden ausreichend Zeit dafür gegeben. Derzeit (2012) ist man in der sogenannten Realisierungsphase, dass heißt überall werden Leitstellen gebaut und Personal wird ausgebildet. Dieses Personal braucht in der Zukunft Doppelqualifikation, zum einen feuerwehrtechnisch auf der Ebene Gruppenführer und medizinisch auf der Ebene Rettungssanitäter oder sogar Rettungsassistent.

Vielerorts musste erst Personal eingestellt werden, wozu eine Ausschreibung und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste. Auch insgesamt musste Ausgeschrieben werden wer die Leitstelle bewirtschaften und stellen soll. Rotes Kreuz und Feuerwehr sowie einige andere externe Bewerber mussten ihre Unterlagen und ihre Vorschläge diesbezüglich einbringen.

Die durch die Gesetze aufgestellten Aufgaben der integrierten Leitstelle sind vielfältig. Die integrierte Leitstelle hat die Aufgabe, alle Notrufe, alle Notfallmeldungen und sonstige Hilfeersuchen und Informationen für den Rettungsdienst und die Feuerwehr in ihrem Leitstellenbereich entgegen zu nehmen. Sie allein alarmiert die erforderlichen Einsatzkräfte und wählt die nötigen Einsatzmittel. Darüber hinaus begleitet sie alle Einsätze und unterstützt die Einsatzleitung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten, also insbesondere auch Nachmittags und Nachts, übernimmt sie für dringliche Fälle die Funktion eines Meldekopfes für die Kreisverwaltungsbehörden als Sicherheitsbehörden. Hier wird dann für den Bürger ein zentraler Ansprechpartner für Sicherheitsfragen geschaffen, an welchen man sich im Notfall wenden kann.

Die Brandmeldeanlagen zur Feuerwehralarmierung, deren Errichtung nach einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift vorgeschrieben ist, werden dann auch in diesen Leitstellen auflaufen und dort bearbeitet. Darüber hinaus führt die integrierte Leitstelle einen Behandlungskapazitätennachweis für die Krankenhäuser ihrer Region. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Leitstellen die zur Führung des Behandlungskapazitätennachweises erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen und sie müssen die Aufnahmebereitschaft und die Zahl der freien Betten, gegliedert nach den jeweiligen Abteilungen, melden.

Auch der Zugang zu einer Übersicht über die Dienst habenden Apotheken ihres Leitstellenbereichs und zu Übersichten über Giftnotrufe, über Blutspendezentralen, über Druckkammern und über vergleichbare zentrale Einrichtungen hat die Leitstelle sicherzustellen.
Die integrierte Leitstelle kann die Vermittlung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes übernehmen, wenn es vertraglich geregelt wurde. Manche noch größere Zentralen, die Leitfunkstellen übernehmen auch Deutschlandweite Vermittlungen, wie die für Schwerstbrandverletzte in Hamburg oder für die Rettungshubschrauber in Frankfurt am Main.
Subsidiär wird auch die Alarmierung örtlicher Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe, die Benachrichtigung von Notfallseelsorgern sowie Kriseninterventionsteams und anderer Kräfte zur psychosozialen Betreuung übernommen.

Diese Aufgabenerfüllung soll unter Kontakt mit benachbarten Leitstellen, sowie mit allen sonstigen betroffenen Stellen und Kräften zusammengeschehen. Dafür werden vielerorts Standleitungen und Konferenzschaltungen ermöglicht. Um auch einmal an die Einsatzstelle oder ins Krisengebiet schalten zu können, verfügen die Feuerwehren über mobile Unterstützungsgruppen für die technische Einsatzleitung.

Die Leitstelle ist gegenüber den Kräften in ihrem Bereich weisungsbefugt, damit Klarheit herrscht.

Man kann also sehen, dass die Leitstellen einen Meilenstein in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands bedeuten werden und dass sie dabei unterstützen, dass die Helfer noch schneller an die Einsatzstelle kommen.

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