Die kommunale Aufgabe des Brandschutzes und des Feuerwehrwesens


In Deutschland sind das Feuerwehrwesen und der Brandschutz wegen dem Föderalismus eine Sache der Bundesländer. Diese wiederum geben diese Aufgabe an ihre Gemeinden ab. Es liegt also in der Zuständigkeit einer Gemeinde, eine schlagkräftige und gut ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Dazu müssen taugliche Männer und Frauen angeworben, eingekleidet und schließlich ausgebildet werden. Entsprechende Fahrzeuge müssen beschafft werden und auch ein angemessenes Feuerwehrgerätehaus muss im Gemeindegebiet gebaut werden. Kann eine Gemeinde solche finanziellen Belastungen nicht alleine stemmen, so muss der Landkreis sie unterstützen. Insgesamt betrachtet überwachen die Landkreise und die kreisfreien Städte, als Kreisbehörden, die Arbeit ihrer zumeist freiwilligen Feuerwehren. Auch wenn die Hauptarbeit auf der Gemeindeebene stattfindet, kommt auch die Landkreisebene nicht zu kurz. Neben der finanziellen Förderung werden auch bestimmte Lehrgänge, wie der Truppführer oder auch der Gerätewarte- und die Atemschutzgeräteträgerlehrgänge auf der Landkreisebene durchgeführt, was bedeutet, dass die Feuerwehrkräfte verschiedenster Landkreisgemeinden zusammen ausgebildet werden.

Auch die Führungskräfte treffen sich häufig auf der Landkreisebene, um gemeinsame Ausbildungen und auch Weiterbildungen zu planen und durchzuführen. Durch die Führungskräfte werden auch Notfallpläne erarbeitet. Nach diesen Plänen wird dann beispielswiese eine Alarm- und Ausrückordnung festgelegt. In dieser Ordnung ist festgelegt, zu welchen Einsätzen an welchen Orten welche Einheiten eingesetzt werden. Tritt dann schließlich auch ein entsprechender Notfall ein, so kann die Einsatzleitstelle, welche neuerdings einige Landkreise entfernt liegen kann, eine Entscheidung im Sinne der Landkreisfeuerwehrführung treffen und kann die richtigen Feuerwehrkräfte alarmieren und zum Einsatz Inmarschsetzen. Bei der Planerstellung wird auch auf die Gefahrenschwerpunkte Rücksicht genommen, diese können die Häfen, die Autobahnen, die Flüsse, die Fabriken, die Kraftwerke oder die sonstigen Einrichtungen, wie die Eisenbahntrassen oder auch ein großes Krankenhaus sein. Die Feuerwehren in der Nähe dieser Gefahrenschwerpunkte müssen dann zusätzliche Ausrüstung erhalten, um den drohenden Gefahren auch wirksam begegnen zu können. Die zuständigen Feuerwehren an Autobahnen brauchen Rüstwägen und Verkehrssicherungsanhänger sowie einen Lichtmast.

Die Feuerwehren an Flüssen und Seen benötigen eher eine Tauchergruppe und Rettungsboote sowie eine Eisrettungsausrüstung. Liegt eine Fabrik der chemischen Industrie im Gemeindegebiet, so wird eine Gefahrgutausrüstung notwendig. Liegen beispielsweise in einem Landkreis zwei solcher Betriebe der chemischen Industrie, so ist es ausreichend, wenn bei einer der Gemeindefeuerwehren ein entsprechender Gefahrgutgerätewagen vorgehalten wird. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sichergestellt wird, dass die Feuerwehr von dort mit dem Gerätewagen innerhalb von etwa zehn Minuten auch in der anderen Gemeinde ist. Zusätzlich müssen aber beide Feuerwehren in den Wagen eingewiesen werden und mit diesem üben können. Auf diese Weise ergeben sich die Notwendigkeiten wie eine Feuerwehr ausgestattet ist. Gerade die Feuerwehren in größeren Landkreisgemeinden nehmen dann eine herausgehobene Stellung ein und wirken oftmals als sogenannte Stützpunktfeuerwehr. Das bedeutet sie rücken dann auch in weiter entfernte Gemeinden aus, um die dortige Ortsfeuerwehr zu unterstützen. Gerade die typischen Autobahnwehren an großen und vielbefahrenen Bundesautobahnen haben schnell einmal einen Einsatzradius von über 20 Kilometern. Auch die Feuerwehren mit Tauchergruppen sind an mehreren Einsatzorten gefragt, da diese Tätigkeit eine besondere Ausbildung benötigt und auch eine ständige Inübunghaltung erforderlich macht.

In den meisten Bundesländern obliegt die Einsatzleitung größerer Einsätze der Landkreisebene, die beispielsweise eine Feuerwehrinspektion bildet. Die Führung wird oft von einer Führungsgruppe unterstützt, welche auch die notwendigen Funk- und Einsatzleitfahrzeuge besitzt. Das Bundesland selbst unterstützt hier durch finanzielle Förderungsmittel und durch Ausbildungshilfe. Bei dieser Ausbildungshilfe werden auf der Landesebene auch staatliche Feuerwehrschulen betrieben. An diesen Feuerwehrschulen werden die speziellen Fachlehrgänge abgehalten, aber auch die Führerausbildungen und die Laufbahnlehrgänge für die Berufsfeuerwehren des Bundeslandes angeboten. In der Regel kommt man ab der Ebene Gruppenführer das erste Mal mit seiner Feuerwehrschule in Kontakt. Die Fortbildungen und auch die weiteren Lehrgänge runden dann schließlich das Profil ab. Eigentlich unterhält jedes Bundesland mindestens eine Feuerwehrschule, das Bundesland Bayern verfügt sogar über drei Feuerwehrschulen, welche sich in Regensburg, in Geretsried und im unterfränkischen Würzburg befinden.

Neben dem abwehrenden Brandschutz, welcher von den Feuerwehren geleistet wird, tritt der vorbeugende Brandschutz, deren Vorschriften vor allem im Baurecht zu finden sind in den Vordergrund. Die Fluchtwege, die Mindestabstandsflächen, die Höhenbegrenzungen und die Anfahrtswege für die Rettungsfahrzeuge müssen schon im Bauplan berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für die Anzahl der Feuerlöscher, der Sprinkleranlagen und der Brandmeldesysteme, wie beispielsweise ein Rauchmelder oder die bekannten roten Druckknopfmelder. Diese Arbeit leisten in der Regel die Bauordnungsbehörden. Bei bestimmten öffentlichen Veranstaltungen, zum Beispiel im Theater oder bei Großkonzerten muss eine Sicherheitswache gestellt werden. Diese Sicherheitswache wird in der Regel von der örtlich zuständigen Feuerwehr oder von einem Sicherheitsunternehmen gestellt. Bei großen Werken ist es üblich, dass eine eigene Werkfeuerwehr eingerichtet wird, die sich dann autark um die Brandschutzaufgaben, sei es abwehrend oder vorbeugend kümmert.

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