Die Aufgaben des Standesamtes


Wie kaum eine andere Institution begleitet einen das Standesamt das ganze Leben. Egal ob bei einer Geburt, bei einer Eheschließung oder im Falle eines Todes, man muss sich immer an sein zuständiges Standesamt wenden. Die Standesämter sind auf der Verbandsgemeindeebene organisiert, das heißt jede kreisfreie Stadt sowie die jeweiligen Untereinheiten der einzelnen Landkreise verfügen über eigene Standesämter. Man kann sich hier also direkt an das Standesamt, welches für seinen Wohnort zuständig ist wenden und muss nicht erst zu einem weiter entfernteren Amt gehen, welches dann beispielsweise für einen gesamten Landkreis zuständig ist.

Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig. Das erste Mal dass ein Erdenbürger in den Kontakt mit dem Standesamt kommt, ist bereits kurz nach seiner Geburt, denn er muss ja angemeldet werden und im Geburtenregister eingetragen werden. Auch die erforderlichen Erklärungen bezüglich der Namensführung und der Abstammung des Kindes kann man dann dort abgeben.

Eine Eheschließung, also der rechtskräftige Teil, nach welchem meistens noch die kirchliche Trauung erfolgt, wird ebenfalls auf dem Standesamt durchgeführt. Bevor dies aber getan werden kann muss zunächst das sogenannte Aufgebot beim Standesamt bestellt werden, man muss die Heirat also anmelden und hierzu auch alle benötigten Unterlagen mitbringen. Hierbei ist es erforderlich, dass beide zukünftigen Ehepartner gemeinsam beim Standesamt erscheinen. Kann einer der beiden aus einem wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen, so ist es nötig, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Die Eheanmeldung muss aber dennoch von dem abwesenden Teil nachher selbst unterschrieben werden, dies ist sehr wichtig, denn nur so kann der Standesbeamte sehen, ob er die andere Person auch wirklich aus freien Stücken heiraten möchte. Schließlich muss man bei diesem Termin auch noch eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe abgeben, man kann hier genau entscheiden, ob man seinen eigenen Nachnamen auch während der Ehe weiterhin führen möchte, ob man den Nachnamen des Ehemannes oder der Ehefrau annimmt oder ob man einen Doppelnamen möchte. Ob eine Änderung der ausgesuchten Namensführung während der Ehe vorgenommen kann, kann auch hier abschließend geklärt werden.

Auch die Eintragung einer Lebenspartnerschaft erfolgt meist in feierlichem Rahmen in einem zuständigen Standesamt. Hier muss man ebenfalls vor der Eintragung persönlich bei seinem zuständigen Standesamt erscheinen, um seine Lebenspartnerschaft anzumelden. Die erforderlichen Urkunden müssen hier, genauso wie bei der normalen Eheschließung vorgelegt werden. Erst danach kann dann ein Termin für die Begründung der Lebenspartnerschaft vereinbart werden. Die Frage nach der Namensführung während der Lebenspartnerschaft und auch alle sonstigen Unklarheiten diesbezüglich können hier abschließend geklärt werden.

Scheidungen und die Beendung von Lebenspartnerschaften gehören allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Standesamtes. Hier ist in der Regel das Familiengericht zuständig. Möchte man sich also scheiden lassen oder seine eingetragene Lebenspartnerschaft beenden, so ist es sinnvoll sich an eine Fachanwalt zu wenden, damit dieser die nötigen Schritte einleiten kann und einen dann auch wirksam vor dem Gericht vertreten kann.

Auch der Vorgang der Ausstellung einer Sterbeurkunde wird vom Rathaus erledigt. In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen aber die Anzeige eines Sterbefalles, in einem solchen Fall muss man nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Muss man dies aber dennoch tun, so ist es wichtig auch hier die nötigen Unterlagen und Dokumente mitzubringen. Was man hier genau braucht, erfährt man dadurch, dass man beim Standesamt kurz anruft und danach fragt. Dies ist wohl der sicherste Weg, um dann bei dem Termin alle benötigten Unterlagen komplett dabei zu haben, nicht das man noch einmal dorthin gehen muss.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Standesamtes ist die Ausstellung von Urkunden. Man bekommt dort beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag, aus dem Heiratseintrag, aus dem Lebenspartnerschaftsregister und aus dem Sterbeeintrag, insofern beispielsweise die Geburt oder die Eheschließung auch auf diesem Standesamt beurkundet wurde. Bei der Abholung der Urkunden benötigt man dann einen gültigen Lichtbildausweis, mit welchem man sich ausweisen kann. Man kann also sehen, dass die Aufgaben des Standesamtes sehr vielfältig und unterschiedlich sind und dass jeder Mensch mindestens zweimal in Kontakt mit seinem zuständigen Standesamt treten muss, zum einen bei seiner Geburt und zum anderen bei seinem Tod.

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