Was ist ein kommunaler Zweckverband?


Wenn mehrere Gemeinden der anderen Gebietskörperschaften, wie Landkreise oder Kreisfreie Städte in einer Sache zusammenarbeiten können, bietet es sich an einen Zweckverband zu gründen. Diese Zweckverbände sind eigene Körperschaften des öffentlichen Rechts, was bedeutet, dass sie oftmals auch Dienstherrenfähigkeit haben. Sie können also Mitarbeiter anstellen und je nach Bundesland auch zu Beamten ernennen, damit diese ihnen bei der Aufgabenerfüllung helfen können. Ein Beitritt von Privatpersonen oder Unternehmen der Privatwirtschaft ist genauso möglich wie eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit. Gegründet werden solche Zweckverbände durch den Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrages, der auch die Verbandssatzung enthalten muss. Diese Verbandssatzung bildet die Grundlage der Arbeit des Zweckverbbandes. Dabei ist es üblich, dass die Gemeinden Befugnisse an diesen Zweckverband abgeben, der diese dann eigenverantwortlich wahrnimmt. Dem Zweckverband kann sogar die Befugnis übertragen werden Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Dann können die Zweckverbände, unabhängig von einem Stadt- oder Gemeinderat notwendige Rechtssätze selbst erlassen, um beispielsweise eine Benutzerordnung für eine Einrichtung zu erlassen.

Der Zweckverband wird in vielen Fällen direkt mit dem Bürger in Kontakt treten. Dazu kann der Zweckverband unter Hilfe seiner Verwaltungsangestellten selbst Gebührenbescheide und Rechnungen erstellen. Bei den per Verwaltungsakt erstellten Bescheiden stellt sich die Frage, wer dann Widerspruchsbehörde und der Beklagte ist. In der Regel ist aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit der Zweckverband auch die Widerspruchsbehörde. Auch als tauglicher Beklagter kann der Zweckverband auftreten. Je nach dem Einzelfall kann aber auch die Gemeinde, die Stadt oder sogar das jeweilige Bundesland als Klagegegner passivlegitimiert sein. Der Aufbau des Zweckverbandes ist an die der Gemeinden angelehnt. Das bedeutet er besteht aus einer Verbandsversammlung, in welche die Mitglieder ihre Bevollmächtigten senden. Oft sind dies die Bürgermeister der Gemeinden oder die Landräte der Landkreise. Geleitet wird die Verbandsversammlung vom Verbandsvorsitzenden. Dieser wird aus dem Kreis der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt. Oft wechselt nach einer bestimmten Zeit der Vorsitzende, wobei auch eine Art Rotationssystem ohne Wahl denkbar ist.

Die Geschäfte des Zweckverbandes werden in der Regel von einer Geschäftsstelle geleitet, welcher wiederum ein Direktor oder ein Leiter vorsteht. Die Zweckverbände unterstehen einer Aufsicht, je nach Aufgabenstellung und der Struktur der Zugehörigkeit entweder einer Fachaufsicht oder der Rechtsaufsicht. Die Änderung, Auflösung sowie der Austritt sind in den jeweiligen Kommunalgesetzen der Bundesländer geregelt und unterscheiden sich. Zweckverbände eignen sich für die verschiedensten Bereiche der kommunalen Aufgabegebiete. Besonders oft werden Zweckverbände in diesen Bereichen eingesetzt: Krankenhauszweckverband zum Betrieb von kommunalen Kliniken und medizinischen Versorgungszentren, Schulzweckverband mit Schulen verschiedenster Schularten und Musikschulen sowie Internaten besonders auf der Bundeslandebene, Abwasserzweckverband mit Betrieb entsprechender Kläranlagen, Schwimmbadzweckverband zum Betrieb eines Frei- oder Hallenbades im Gemeindebereich.

Weitere Einsatzmöglichkeiten sind der Zweckverband Feuerwehralarmierung zur Errichtung einer Feuerwehreinsatzleitstelle oder ein Zweckverband zur Energieversorgung mit dem Betrieb eigener Kraftwerke, gerade im Bereich der regenerativen Energien im Kommen. Außerdem sind Zweckverbände im Bereich der Abfallwirtschaft oft vertreten, wenn beispielsweise die Gemeinden eines Landkreises sich zusammenschließen, um die Müllabfuhr und das Recyclingsystem im Landkreis entsprechend fortschrittlich managen zu können. Zweckverbände sind eine moderne Form der kommunalen Zusammenarbeit und verteilen so Gemeindeaufgaben auf mehrere Schultern, wobei unter dem Strich ein besseres Ergebnis entsteht, als wenn jede Gemeinde auf eigene Faust handeln würde.

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