Die Haftung für Tiere


Viele Menschen in Deutschland halten Tiere. Während es bei den einen bei dem Tier um ein Familienmitglied handelt ist es bei anderen reiner Luxus sich etwa teure Fische zu halten und wiederum bei anderen ist das Halten der Tiere Gegenstand des Erwerbsleben, indem sie nämlich diese züchten. Wo Tiere leben passieren immer wieder kuriose und lustige Geschichten, einige von ihnen werden aber auch rechtlich relevant und müssen dann nicht selten vor Gericht geklärt werden.

Tiere genießen einen hohen Schutz in Deutschland. Sogar in der Verfassung ist der Tierschutz verankert. Den genauen Schutz von Tieren regelt insbesondere das Tierschutzgesetz. Im Zivilrecht sind Tiere als Sachen anzusehen, die eben besonders geschützt sind. Deswegen kann man auch Eigentum an Tieren erlangen, denn das kann man nur an Sachen. Außerdem wird der Weg ins Haftungsrecht eröffnet. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Beißt also ein Hund einen Menschen so werden die Heilbehandlungskosten fällig. Außerdem kann der Gebissene Schmerzensgeld und Gehaltsersatz verlangen. Um als Tierhalter gut vorgesorgt zu haben sollte man einerseits um die gute Erzeihung seines Tieres besorgt sein, andererseits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die eben diese Schäden reguliert und abdeckt. Denn die Fälle können auch schon ohne böse Absicht des Hundes oder der Katze zu Schäden führen. Wurde beispielsweise eine Straße frisch geteert und ein Hund läuft zunächst über die Straße und dann über den Teppich des Nachbarn, dann muss man für die Fleckenentfernung aufkommen. Das gilt auch dann wenn der Hund jemanden anspringt und dann die Hose voller Flecken ist.

Die Ersatzpflicht tritt nach dem Gesetz dann nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist. Tiere die also in Häusern leben und dem Menschen helfen sind ausgenommen. Ein Polizeihund oder auch ein Suchhund ist damit gemeint. Aber auch der Blindenhund, denn dieser dient dem Tierhalter. Der Tierhalter ist außerdem verpflichtet bei der Beaufsichtigung des Tieres besonders Sorgfältig gewesen zu sein oder aber der Schaden wäre auch bei Anwendung dieser besonderen Sorgfalt entstanden.

Tierhalter ist man übrigens auch dann, wenn einem ein Tier zuläuft oder zufliegt. Man muss dann in dieser Zeit für das Tier sorgen und auch etwaige Tierarztkosten übernehmen. Diese kann man dann vom wirklichen Tierhalter wiederverlangen, wenn man den findet. Umstritten ist, ob die Fütterungskosten auch zu tragen sind. Dies richtet sich nach dem Einzelfall, da es sich um notwendige stetig wiederkehrende Verwendungen, also Kosten handelt.

Aber nicht nur der Halter eines Tieres muss haften auch Aufseher von Tieren sind in der Pflicht. Wer für einen Tierhalter die Aufsicht über ein Tier übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten zufügt. Die Haftung tritt insbesondere dann ein, wenn der Aufseher die Aufsicht aufgrund eines Vertrages übernimmt. Dabei kommt es nicht auf einen bestimmten Vertragstyp an, es kann sich also um einen Dienstvertrag beispielsweise für einen Hundesitter oder um einen Arbeitsvertrag für einen Zoowärter oder Zirkusmitarbeiter handeln. Auch hier tritt die Verantwortlichkeit nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Besonders interessant wird es dann, wenn man ein Tier hat und dieses gehört einem nicht aber man zieht einen Nutzen daraus. Hat beispielsweise ein Bauer ein Rind das ihm aber gar nicht gehört und schlachtet dieses, so erwirbt er durch die Verarbeitung Eigentum an den entstandenen Waren, beispielsweise an der Dosenwurst die er daraus herstellt. Dem wahren Eigentümer jedoch muss er die Kosten für das Rind zahlen. Würde es sich um eine Milchkuh handeln, müsste er für die Zeit in der er weiss, dass die Kuh nicht seine ist auch die Milch bezahlen, die die Kuh gegeben hat. Aber er müsste für diese Zeit die Milch auch dann bezahlen, wenn die Kuh weniger gegeben hat als sie könnte, wenn nämlich der unrechtmäßige Besitzer sich nicht richtig um eine angemessene Milchleistung gekümmert hat. Bekommt ein Tier Nachwuchs, so gehören die Jungtiere ebenso dem Eigentümer wie das Muttertier. Ist das Muttertier bei einem anderen unrechtmäßigen Besitzer, so müssen auch die Jungtiere herausgegeben werden. Bekommt also eine Katze ihre Jungen beim Nachbarn, muss dieser den Nachwuchs herausgeben und kann nicht sagen, dass sie ihm gehören nur weil sie sich auf dessen Grundstück befinden.

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