Schadensersatz wegen Verletzung eines Strafgesetzes


Begeht jemand eine Straftat, so steht neben dem moralischen und gesetzlichen Unwertgehalt der Tat immer noch ein eventueller Schaden des Opfers. Dieser Schaden kann im Wege eines Zivilprozesses geltend gemacht werden, nämlich immer dann, wenn ein Strafgesetz verletzt worden ist, das die einzelne Person schützen soll und dadurch ein Schaden entstanden ist.
Schutzgesetze, die zu einem Schadensersatzanspruch führen können, sind zum Beispiel die vorsätzliche Sachbeschädigung, die Körperverletzung, der Diebstahl oder auch Mord oder Totschlag.

Diese Strafdelikte sollen auch die einzelne Person schützen. Verletzt ein Täter solch ein Strafgesetz rechtswidrig und schuldhaft, dann muss er dem Opfer den Schaden ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist. Das kann zum einen der materielle Schaden sein, also Reparatur-, Arzt oder Ersetzungskosten, aber auch immaterieller Schaden, also Schmerzensgeld.

Beispiel: A möchte aus Eifersucht dem Liebhaber seiner Ehefrau eine Abreibung verpassen. Deshalb fährt er zu diesem und schlägt diesen krankenhausreif. Er begeht also eine Körperverletzung, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist. Dadurch kann dieser eine Woche lang nicht arbeiten, liegt zwei Tage im Krankenhaus und hat außerdem zerrissene Kleidung, die nicht reparabel ist. Deshalb hat er einen Anspruch gegenüber A auf Erstattung der Arztkosten, des Verdienstausfalls (den er regelmäßig nicht hat, weil er durch das Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Lohn bei Krankheitsfall hat) und Ersatz des Schadens, der ihm an der Kleidung entstanden ist. Zusätzlich kann er auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, je nachdem wie starke Schmerzen er hatte und wie stark die Verletzungen sind. Falls er bleibende Verletzungen hat oder unterhaltspflichtig ist und dieser Pflicht nicht mehr nachkommen kann, muss ihm der A auch diesen Schaden ersetzen.

Gerichtlich wird dieser Schaden vor dem Zivilrichter vor einem Zivilgericht geltend gemacht. Dann muss man neben der strafrechtlichen Klage, die in der Regel vom Staatsanwalt ergriffen wird, eine zivilrechtliche Klage einreichen. Zudem ist es bei gewissen Konstellationen auch möglich, den Zivilprozess mit dem Strafprozess zu verbinden. Dies nennt sich Adhäsionsverfahren. Dort wird dann neben dem strafrechtlichen Prozess, auch vom Strafrichter, eine zivilrechtliche Folge im Urteil bestimmt. Vorteilhaft kann das sein, weil dann im Prozess auch der strafrechtliche Untersuchungsgrundsatz gilt, sodass der Richter verpflichtet ist allen Beweisen nachzugehen. Unter Umständen kann sich aber auch das Problem ergeben, dass ein Strafrichter bei komplizierten zivilrechtlichen Fragen überfordert ist, weil dieser sein Leben lang nur Strafrecht gemacht hat und deshalb im Zivilrecht nicht mehr auf dem Laufenden ist. Deshalb muss immer abgewogen werden, ob ein Adhäsionsverfahren Sinn macht. So lassen sich mit diesem zum Beispiel auch die Prozesskosten von zwei anhängigen Verfahren auf eines reduzieren.

Neben der Verletzung einer Rechtsnorm aus dem Strafgesetzbuch kann aber auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung einer anderen Verbotsnorm bestehen. Denkbar sind diese Ansprüche vor allem bei Verletzungen der Straßenverkehrsordnung oder anderen Normen mit Verbotscharakter. Auch hier ist, falls eine verschuldete Rechtsgutsverletzung des Schädigers vorliegt, ein Schadens- oder Schmerzensgeldersatzanspruch denkbar.

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