Beleidigung im Straßenverkehr und ihre Folgen


Bewegt man sich als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr, dann können Situationen vorkommen, in denen die Emotionen hochkochen. Es wird über die anderen Verkehrsteilnehmer geschimpft und gemeckert und manchmal, wenn man nicht aufpasst, ist die Schwelle zur Strafbarkeit wegen Beleidigung schon überschritten.

Begehung

Eine Beleidung wird in der Rechtswissenschaft definiert als Kundgabe der Nichtachtung und Missachtung einer anderen Person. Eine Beleidung kann sowohl gegenüber der Person, die beleidigt wird selbst als auch gegenüber dritten Personen ausgesprochen werden. Sie kann verbal geschehen, aber auch durch Gesten oder Handlungen. Deshalb ist es immer vom Einzelfall abhängig, ob tatsächlich eine Beleidigung vorliegt.

Eine Beleidigung kann im schlimmsten Fall vorliegen, wenn man einer anderen Person zum Beispiel ins Gesicht schlägt. Sie kann aber auch schon vorliegen, wenn man Personen mit „Du“ anredet, obwohl dies nicht als üblich angesehen wird. Gesten wie den „Stinkefinger“ zeigen oder einen Vogel zeigen sind in der Regel als Beleidigungen anzusehen.

Gegenüber Polizisten sind Beleidigungen ebenfalls Einzelfallsache. Die klassisch bekannte Beamtenbeleidigung gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Es handelt sich hier dann bei beleidigenden Äußerungen gegenüber Polizisten auch nur um eine einfache Beleidigung. Es kann auch hier der Fall sein, dass das reine Duzen eines Polizisten den Beleidigungstatbestand erfüllt. In der Regel ist das aber nicht der Fall, weil sich im Sprachgebrauch das Duzen von mehreren Person also „normal“ eingebürgert hat. Auch hier ist auf den Einzelfall zu sehen. Selbst Synonyme für Polizisten wie „Bullen“ erfüllen nicht unbedingt den Beleidigungstatbestand. Hier muss abgewogen werden, ob die Missachtung des Polizisten durch die Äußerung kundgetan wurde.

Folge

Grundsätzlich wird die Beleidigung nur verfolgt, wenn ein Strafantrag bei der Polizei gestellt wird. Nur wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, kann sie auch von Amts wegen handeln. Der Strafrahmen für eine Beleidigung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei Erstbegehung ist in der Regel mit einer Geldstrafe zu rechnen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Stärke der Beleidigung. Eine Geldstrafe ist immer so angelegt, dass die Anzahl der Tagessätze, also wie lang gezahlt werden muss, von der Höhe der Schuld abhängt. Die Anzahl ist also proportional zur Schwere der Beleidigung. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Nettoeinkommen. So muss zum Beispiel der Student bei gleicher Beleidigungstat einen geringeren Tagessatz zahlen als der Manager. Die Geldstrafe hat überwiegend Strafcharakter, sie soll einen „Denkzettel“ für die begangene Tat schaffen. Sie soll also die Person treffen. Hätten die beiden die gleiche Höhe an Tagessätzen, dann würde dies den Manager kaum beeindrucken.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel