Unterscheidungsmerkmale zwischen Diebstahl, Raub und Unterschlagung


Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sich rechtswidrig zueignet, der macht sich des Diebstahls strafbar. Wegen Diebstahls wird also auch bestraft, wer ein Kraftfahrzeug wegnimmt und es sich rechtswidrig zueignet.

Diebstahl

Wegen Autodiebstahls wird nur die Person bestraft, die das Auto nach der Wegnahme auch tatsächlich behalten will oder zu ihren Gunsten nutzt. So zum Beispiel, wenn der Dieb es verkauft und sich damit eine Eigentümerstellung anmaßt. Je nachdem, wie der Täter in das Innere des Autos gelangt und wie er es zum Laufen bringt, erhöht sich die Strafbarkeit. Ist ein Auto offen und er muss sich zum Diebstahl nur reinsetzen und losfahren, dann handelt es sich um einen normalen Diebstahl. Wenn der Täter allerdings das Auto aufbrechen muss und gegebenenfalls auch technische Manipulationen vornehmen muss, um mit dem Auto fahren zu können, handelt es sich schon um einen schweren Diebstahl. Ist der Täter Mitglied einer Bande, handelt gewerbsmäßig oder benutzt zum Diebstahl Waffen, dann erhöht sich die Strafandrohung noch einmal.

Für einen einfachen Diebstahl ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Für einen schweren Diebstahl liegt ein Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für einen Bandendiebstahl oder einen Diebstahl mit Waffen kann man von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Raub

Ein schwereres Delikt liegt vor, wenn der Täter das Auto mit Gewalt oder durch Drohung gegenüber einer Person entwendet. Dann handelt es sich nicht mehr um einen Diebstahl, sondern schon um einen Raub. Der Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft und stellt damit schon ein Verbrechen dar. Hier staffelt sich auch die Strafbarkeit nach oben, je nachdem wie der Raub begangen wird. Auch hier ist die Strafbarkeit bei einem schweren Raub, also einem Raub mit Waffen oder als Bande, schon mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vorgesehen. Verursacht der Täter mit dem Raub des Autos sogar den Tod einer anderen Person, dann macht er sich wegen Raubes mit Todesfolge strafbar, der sogar mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Um den besonderen Gefahren im Straßenverkehr Rechnung zu tragen gibt es zusätzlich die Strafnorm des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer. Danach werden Täter bestraft, die einen Diebstahl, einen Raub oder eine räuberische Erpressung begehen, indem sie die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs für sich ausnutzen. Das bedeutet, dass ein Täter hier einen Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der mit dem Fahren beschäftig ist, berauben oder beklauen muss. Er muss gerade mit seiner Tat ausnutzen, dass sich der Fahrer, weil er das Kraftfahrzeug gerade führt, nicht wehren kann und damit unterlegen ist.

Unterschlagung

Nimmt man allerdings ein Auto nur weg, um es sich kurzzeitig auszuleihen und es später wieder zurückgeben, dann liegt eine Unterschlagung vor. Zusätzlich begeht man damit auch den unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Nach diesem Delikt kann aber nur bestraft werden, wenn keine Strafbarkeit wegen eines schweren Delikts vorliegt.

Zusätzlich begeht man beim Diebstahl, Raub oder Unterschlagung eines Autos immer auch eine Unterschlagung am Benzin, das sich im Tank befindet und das man nach dem Diebstahl, dem Raub oder der Unterschlagung durch das Fahren des Autos verbraucht. Diese Tat wird aber in der Regel nicht einzeln bestraft, weil die vorher ausgeführte Tat meist einen weit höheren Strafrahmen hat und die geringere Tat dann verdrängt.

Für eine Unterschlagung ist ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Wer eine Unterschlagung das erste Mal begeht, der muss wahrscheinlich nur eine Geldstrafe bezahlen. Bei mehrfacher Begehung kann schon einmal eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung folgen.

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