Verkehrsdelikte: Was heißen die Punkte in Flensburg und welche Bedeutung hat das?


Wenn man Verkehrsverstöße begeht die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind, dann hat das meist eine Verwarnung oder ein Bußgeld zur Folge. Daneben gibt es aber auch für alle Kraftfahrzeugfahrer das Punktesystem in Flensburg. Das ist eine große Datenbank, in der bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten langfristig gespeichert werden. Das System ist so angelegt, dass für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Punkte vorgesehen sind. Je gravierender der Verkehrsverstoß, desto höher die Punkte, die man dafür bekommt. Sinn und Zweck des Punktesystems ist es, Personen die mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen einheitlich zu bestrafen und zu regelkonformem Verhalten anzuregen.

Punkteverteilung

Ab einer gewissen Stärke an Verstoß bekommt man für diesen Punkte. Größtenteils richtet sich die Zahl der Punkte nach dem Bußgeldkatalog oder dem Ordnungswidrigkeitsgesetz. So bekommt man zum Beispiel für eine Körperverletzung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort jeweils fünf Punkte, für Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots sechs Punkte oder für Fahren mit Vollrausch, also über drei Promille Alkoholkonzentration im Blut, jeweils sieben Punkte. Für kleinere Verstöße, wie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei 21 – 25 Km/h zu viel einen Punkt, bei 26 – 30 km/h zu viel zwei Punkte usw. Bei Überfahrt einer roten Ampel gibt es drei Punkte, bei mehr als achtmonatigem Ablauf der TÜV Hauptuntersuchung und AU gibt es auch einen Punkt. Die Einzelheiten für die Anzahl der Punkte mit dem eventuell zu erwartendem Bußgeld finden sich im Bußgeldkatalog und können dort eingesehen werden.

Die Punkte werden in Flensburg gesammelt und werden automatisch nach zwei Jahren gelöscht. Straftaten, die gespeichert wurden, werden erst nach fünf Jahren gelöscht, einige schwere Straftaten, zum Beispiel Tötungsdelikte, erst nach zehn Jahren. Jeder Bürger hat das Recht, kostenlos und ohne Nachteil für ihn Auskunft über sein Punktekonto durch eine Anfrage in Flensburg zu erhalten.

Folgen

Wer eine gewisse Anzahl von Punkten überschreitet, der muss mit Konsequenzen rechnen. Die härteste Konsequenz ist, wenn man 18 Punkte erreicht hat. Dann wird einem die Fahrerlaubnis entzogen und man kann sie nur wiedererlangen, wenn man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzieht, in der festgestellt wird, dass die Person noch geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ebenso sind schon bei einer geringeren Zahl von Punkten Konsequenzen zu erwarten. Man hat aber auch die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Hat man zwischen einem und acht Punkten auf dem Konto, kann man zum Beispiel ein Aufbauseminar besuchen, das bei erfolgreicher Teilnahme dazu führt, dass vier Punkte gelöscht werden. Ebenso ist das bei höheren Punktezahlen auf dem Konto möglich.

Eine strengere Regelung gibt es für Personen, die ihre Fahrerlaubnis nur auf Probe haben. Das sind vor allem die Personen, die erst vor kurzer Zeit die Fahrerlaubnis erworben haben. Dann hat man nämlich eine zweijährige Probezeit, in der man sich keine Verkehrsverstöße zu Schulden kommen lassen sollte. Begeht man doch einen Verstoß und folgt darauf eine Eintragung in Flensburg, dann ist man sofort verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen. Zusätzlich erhöht sich bei diesen Fahranfängern auch die Probezeit noch einmal um zwei Jahre. Auch hier dürfen sich die Fahranfänger dann nichts mehr zu Schulden kommen lassen, was sie eine Eintragung in Flensburg kostet.

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