Diebstahl von Benzin und seine Folgen


An den meisten Tankstellen gilt das sogenannte Prinzip der Selbstbedienung. Jeder Kunde tankt sein Kraftfahrzeug selbst auf und geht danach zur Kasse, um zu bezahlen. Weil dieses Prinzip herrscht und wegen der stetig ansteigenden Benzinpreise, kommen Benzindiebstähle relativ häufig in Deutschland vor. Wenn jemand tankt ohne danach zu bezahlen, dann macht er sich strafbar.

Umstritten bei Rechtsexperten ist, wegen was man sich strafbar macht. Es könnte ein Betrug sein, weil man den Tankwart bei der Selbstbedienung an der Tanksäule darüber täuscht, das Benzin danach auch bezahlen zu wollen. Es könnte aber auch ein Diebstahl sein, weil man einfach eine fremde, bewegliche Sache, also das Benzin, einer anderen Person wegnimmt. Auch eine Unterschlagung käme in Betracht, denn diese setzt voraus, dass sich jemand eine fremde, bewegliche Sache zueignet. Eine Wegnahme liegt ja eventuell gerade nicht vor, weil das Einfüllen des Benzins in den Tank ja gerade vom Tankwart durch die Einrichtung der Selbstbedienung gewollt ist.

Begehung

Egal ist im Ergebnis, welche Straftat genau begründet wird. Jedenfalls macht man sich strafbar, wenn man sich vorsätzlich ohne zu bezahlen von der Tankstelle entfernt. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tatbestandverwirklichung. Betrug, Diebstahl und Unterschlagung sind alles Vorsatzdelikte. „Vergisst“ man also zu zahlen, weil man gerade im Stress ist oder einfach nur in Gedanken wo anders, begeht diese Tat also nur fahrlässig, liegt keine Strafbarkeit wegen einer der Delikte vor.

Folgen

Die Folgen für die Strafbarkeit sind unterschiedlich. Für Betrug gilt ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, für Diebstahl ist der Strafrahmen gleich und für Unterschlagung nur ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Letztendlich wird die Strafe aber immer so hoch sein, dass sie der Schuld, die verwirklicht wurde, angemessen ist. Wer das erste Mal solch eine Tat begeht, wird noch nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, auch wenn der Wert des entwendeten Benzins hoch sein sollte. Dann droht bei Erstbegehung in der Regel eine Geldstrafe.

Entdeckung

Für die Entdeckung solch einer Straftat haben die meisten Tankstellen mittlerweile Überwachungskameras installiert. Dies dürfen sie, weil es sich bei den Tankstellen um Privatgelände handelt, auf dem der Besitzer der Tankstelle sein Hausrecht ausüben darf. Es wird aber in der Regel, meist durch Schilder, darauf hingewiesen, dass Videoaufzeichnungen stattfinden.

Wenn jemand tankt ohne zu bezahlen, dann handelt die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht von alleine. Wie auch, sie weiß davon ja noch nichts. Deshalb muss der Tankwart entweder Strafanzeige oder einen Strafantrag stellen. Ein Strafantrag muss immer dann gestellt werden, wenn es sich bei der Straftat um ein Antragsdelikt handelt. Das ist zum Beispiel beim Diebstahl geringwertiger Sachen der Fall. So zum Beispiel, wenn der Wert des Diebesgutes, hier des Benzins, 50 Euro nicht übersteigt. Liegt ein Diebstahl mit einem höheren Wert vor, dann reicht schon das Stellen von einer Anzeige aus, um die Staatsanwaltschaft zum Ermitteln zu bewegen. Hier gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, die Staatsanwaltschaft muss dann Ermittlungen aufnehmen, um die Straftat aufzuklären.

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