Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis


Es gibt in Deutschland durch das Strafgesetzbuch zwei Möglichkeiten, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die eine, nämlich das Fahrverbot, ist eine Strafe, es soll proportional zur Schuld, die man durch eine Straftat auf sich genommen hat, verhängt werden. Die andere Möglichkeit fällt unter die sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung. Diese ist nicht an die Schuld einer begangenen Tat geknüpft, sondern ausschließlich dafür da, weitere Taten in Zukunft zu verhindern. Sie sollen die Allgemeinheit und den Einzelnen vor weiteren Taten schützen.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist eine Strafe, die verhängt wird, wenn jemand eine Straftat begangen hat, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges steht. Das können Straftaten sein, die selbst durch das Fahren begangen werden. So zum Beispiel fahrlässige Tötung durch einen Autounfall, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder ein räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer. Darunter fallen aber auch Straftaten, die besonders durch das Fahren eines Kraftfahrzeuges ermöglicht wurden. Schmuggelt jemand durch den Einsatz eines Fahrzeuges Betäubungsmittel oder benutzt jemand sein Fahrzeug mehrmals, um an den Ort einer Straftat zu gelangen, dann kann auch dies zum Fahrverbot führen. Das Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Um die Einhaltung des Fahrverbots zu gewährleisten, wird der Führerschein von der Führerscheinbehörde eingezogen und verwahrt.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung erlaubt die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn eine Person im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges zu einer Strafe verurteilt worden ist oder eben nicht verurteilt worden ist, weil sie nicht schuldfähig ist. Nicht schuldfähig sind insbesondere die Personen, die kein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben, weil sie geistig krank oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Tatzeit standen. Dann geht man davon aus, dass diese Person ungeeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.

Besonders wenn sich eine Person der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Verkehr, der Unfallflucht oder des Vollrausches strafbar gemacht hat, ist anzunehmen, dass die Person nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen und deshalb wird durch das Gericht angeordnet, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Zusätzlich zu dem Entziehen der Fahrerlaubnis wird durch das Gericht bestimmt, dass dieser Person für eine bestimmte Zeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dieses nennt man dann eine Sperre. Diese Sperre ist flexibel. Je nachdem, in welchem Bereich weitere Taten zu erwarten sind und deshalb verhindert werden sollen, kann das Gericht die Sperre nur auf bestimmte Führerscheinklassen und Fahrzeuge beschränken. Ebenso ist die Länge der Sperre variabel. Sie kann nachträglich verlängert werden oder auch kurzzeitig aufgehoben werden, je nachdem ob noch eine Gefahr für die Allgemeinheit oder den Einzelnen durch den Täter besteht.

Vorzeitige Entziehung der Fahrerlaubnis

Um zu verhindern, dass eine Person zwischen der Entdeckung der Straftat und dem Urteil noch weiteren Schaden durch das Führen eines Kraftfahrzeuges anrichten kann, gibt es zusätzlich die Möglichkeit die Fahrerlaubnis vorzeitig zu entziehen. Dafür müssen dringende Gründe vorliegen, die dafür sprechen, dass die Person im späteren Urteil die Fahrerlaubnis entzogen bekommt. Dies ist nur möglich durch eine Anordnung eines Richters. Dabei wird dann der Führerschein, häufig auch noch vor Ort, beschlagnahmt, sodass die Person nicht mehr mit dem Kraftfahrzeug fahren darf.

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